Stellenangebot Dachdeckergeselle (m/w/d)

Stellenangebot Dachdeckergeselle (m/w/d)

Dachdecker-
geselle/in gesucht

Wir suchen ab sofort eine/n Dachdeckergesellen/in. Schicken Sie uns einfach Ihre Bewerbung zu. Voraussetzung ist ein Führerschein der Klasse B. Wir sind sind ein traditionelles Familienunternehmen mit einem schlagkräftigen Team von 20 Mitarbeitern freuen uns auf neue motivierte Dachdecker/innen.

 

Dachdeckerei_Angerstein_Logou

Dachdecker Jochen Angerstein, Ihr Experte für Dach und Terrasse.
Weitere Themen: Sicherheit, Naturerlebnis am Haus, Energie, fachgerechte Reparatur, Pflege und Verschönerung Ihres Daches.
dachdeckerei-angerstein.de , Info 05306 99 09 65

Sonnengrüße unterm Dach

Sonnengrüße unterm Dach

Einen eigenen Raum nur für Yoga-Übungen zu haben – das wäre toll, aber nicht jeder hat den Platz. Ist das so?

 

Für Yoga brauchen Sie nicht viel. Der Dachboden bietet auch hier Potenzial. Ganz oben stehen sie über den Dingen. Und für Solo-Übungen drängt sich die ungenutzte Ressource Dachboden geradezu auf. Überlegen Sie mal! Viel braucht es nicht, um den ungenutzten Raum „yogafähig“ zu machen.

  1. Ruhe: Ganz oben, weit weg. Räumlich entfernt vom Alltag. Die Lage unterm Dach bietet die ideale Ausgangslage, um sich ganz auf sich selbst zu konzentrieren.  
  2. Platz: Das sollte eigentlich funktionieren. Sie brauchen nicht viel. Raum, um sich zu strecken – und um Ihre Matte auszubreiten. Rollen Sie die Matte aus, zu beiden Seiten brauchen Sie etwa einen Meter Platz.
  3. Licht: Licht ist ein Schlüsselfaktor für die Atmosphäre eines Raums. Kunstlicht geht. Aber natürliches Licht ist natürlich unschlagbar. Haben Sie kein Dachfenster? Fragen Sie uns – wir machen maßgefertigte Vorschläge. 
  4. Raumklima: Ein guter Yoga-Bereich sollte nicht zu warm, aber auch nicht zu kalt sein. Sie sollten lüften können, damit der Raum voller Sauerstoff ist. Und im Winter sollte man den Raum auf eine angenehme, aber nicht zu warme Temperatur aufheizen können. Um die richtige Dämmung bzw. Heizung machen wir uns gerne gemeinsam Gedanken.  

Entdecken Sie die Möglichkeiten, die ein ausgebauter Dachboden bieten kann. Wir haben viele Beispiele, was man unterm Dach und mit dem Dach alles machen kann. Schauen Sie mal auf unserer Website. Oder noch besser – fragen Sie uns. Denn nichts geht über individuelle Beratung. 

Übrigens: Gut beraten kann Sie Ihr Dachdeckerfachbetrieb natürlich auch bei der Beantragung der richtigen Fördergelder. Gemeinsam bringen wir alles unter Dach und Fach. 

In Zeiten der Pandemie fangen wir gerne mit einem Telefonat oder einem Mailaustausch an.

Rufen Sie uns an. Schreiben Sie uns eine Mail.

 

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Dachdecker Jochen Angerstein, Ihr Experte für Dach und Terrasse.
Weitere Themen: Sicherheit, Naturerlebnis am Haus, Energie, fachgerechte Reparatur, Pflege und Verschönerung Ihres Daches.
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Kinder Reich unterm Dach

Kinder Reich unterm Dach

„Ein Spielzimmer, in dem alles stehen bleiben kann. Mehr aktiver Lebensraum unter dem Dach.”

 

Sechs Tipps für entspanntes Wohnen miteinander.
Wäre es nicht schön, wenn unter dem eigenen Dach mehr Raum entstehen könnte? Ein zusätzlicher Raum unter dem Dach, mit allen Möglichkeiten, z. B. als Kinder-Reich. Wo die Spieleburg bis zum nächsten Tag getrost stehen bleiben kann. Oder wo man ungestört über Hausaufgaben brüten kann. Oder wohin man sich zurückziehen kann, wenn alles mal zu viel ist.

 Legen Sie los – mit diesen sechs Tipps kann der Ausbau ihres Dachgeschosses gelingen.

Angenehmes Raumklima. Hängt auch im Sommer von der Wärmedämmung ab. Schaffen  Sie eine Wohlfühlatmosphäre, die kinderzimmertauglich ist mit einer Kombination aus Zwischensparren- und Aufsparrendämmung  (fragen Sie uns, ihren Fachbetrieb).
Mehr Licht. Wichtig, nicht nur, wenn Sie für das neue Kinder-Reich einen Schreibtisch benötigen. Erfüllen Sie (fast) alle Lichtwünsche mit modernen Fenstersystemen von einfachen Dachflächenfenstern bis zur komplexen Wohnraumerweiterung – probieren Sie doch mal unseren Fenster-Konfigurator aus. (Das Thema Wärmedämmung spielt natürlich auch hier eine Rolle – Ihr Fachmann kann Ihnen eine Vielzahl an Lösungen mit schön gestalteten Rollos oder Jalousien anbieten).
Moderne Strom/Wärmeversorgung. Nutzen Sie die Gelegenheit, bei einer  Renovierung des Dachbodens die Elektroinstallation an moderne Bedürfnisse anzupassen und eventuell die Heizkörper unter der neuen Verkleidung zu verbergen. Wir verraten, Ihnen, wie’s geht. 
Erweitertes SmartHome. Da geht so viel. Profitieren Sie etwa von den Möglichkeiten zur Messung der Luftqualität oder des Feuchtegrades im Inneren des Daches mit einem darauf abgestimmten automatischen Lüften mit Wärmerückgewinnung. Wir sagen Ihnen gerne, was alles möglich ist
Mehr Sicherheit. Denken Sie gerade im neuen Kinder-Reich daran – kleine Kinder wollen alles entdecken:  Abschließbare Fenstergriffe sollten also eine Option sein. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Alle Optionen. Wollen Sie das Leben in der warmen Jahreszeit mehr draussen als drinnen geniessen, haben aber keinen Balkon oder Dachgarten ,  dann bieten etwa Cabriofenster eine willkommene Alternative. Gehen Sie auf Entdeckungsreise – mit der der Dachdeckerei Angerstein 


Der Dachausbau eröffnet viele Ihnen Spielarten der Raumerweiterung  – nicht nur zum Kinder-Reich. Informieren Sie sich noch heute. Wir machen gerne einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen aus.

 

Dachdeckerei_Angerstein_Logou

 

Dachdecker Jochen Angerstein, Ihr Experte für Dach und Terrasse.
Weitere Themen: Sicherheit, Naturerlebnis am Haus, Energie, fachgerechte Reparatur, Pflege und Verschönerung Ihres Daches.
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Girl´s Day”

Wir sind dabei! Girl´s Day am 27.04.23
Auch wenn sich immer mehr junge Damen für das Dachdeckerhandwerk entscheiden, bei knapp 3 % Frauenanteil ist noch viel Luft nach oben. Daher legen wir unseren Innungsbetrieben auch in diesem Jahr wieder die Teilnahme am Girl´s Day ans Herz. Und nicht nur, weil die Bundessiegerin 2022 Jana Siedle über die Teilnahme am Girl´s Day zum Dachdeckerberuf fand. Von dem Einblick der Jugendlichen in handwerkliche Ausbildungsberufe profitieren die Betriebe nachhaltig für ihre Nachwuchsförderung: Zahlreiche Unternehmen haben so neue Auszubildende gefunden, denn Betriebe können ganz praxisnah mit Klischees über den Dachdeckerberuf aufräumen und über den vielfältigen Beruf informieren. Um die Teilnahme zu bewerben, stellt der ZVDH Innungs-Dachdeckerbetrieben zahlreiches Bildmaterial zur Verfügung: www.girlsday-dachdeckerin.de

Neue Förderrichtlinien“

Seit 1. Januar 2023 gelten neue Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Effizienzhausstandards 55 gilt nun als gesetzlicher Neubaustandard. Während die technischen Mindestanforderungen im Bereich der Gebäudehülle unverändert geblieben sind, wurden die Fördersätze für die Gebäudehülle bereits im August 2022 von 20 % auf 15 % reduziert, wobei durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) weitere 5 % der Investition gefördert werden können. Ziel der Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Vorgesehen ist ein Budget von 13 Milliarden Euro für 2023, um entsprechende Anreize zu setzen. Auch das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, wurde überarbeitet. Altbauten sind von der aktuellen Novelle kaum betroffen und die kontrovers diskutierten Verschärfungen für die Gebäudedämmung wurden nicht aufgenommen. Für Bestandsimmobilien soll es erhebliche Veränderungen geben, zum Beispiel die Angleichung der Neubauanforderungen an den EH40-Standard zum 1. Januar 2025.
Serielles Bauen Bei der Förderung BEG Wohngebäude (WG) ist die Förderung der Seriellen Sanierung (SerSan) mit bis zu 15 % neu hinzugekommen (ab 23.2.23). Definiert wird diese als „energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Die vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert.“ Im Detail ist dazu im BEG-Infoblatt zu lesen:
Die neuen Fassaden- bzw. Dachelemente müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für die Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3-D Aufmaßes bestehen. Mindestens 80% der zu sanierenden wärmeübertragenden Fassadenfläche des bestehenden Gebäudes muss vollständig mit seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden. Unverändertes Anbringen der vorgefertigten Fassaden bzw. Dachelemente vor Ort Die Höhe der vorgefertigten Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des zu sanierenden Gebäudes entsprechen. Keine Mindesthöhe für Elemente direkt unterhalb von Dachüberständen. Bei seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen mit Fenstern müssen die Fenster selbst oder ihre Rahmen bereits werkseitig in die Fassaden- bzw. Dachelemente eingebaut werden.” SerSan: Bedeutung fürs Dachdeckerhandwerk Serielles Sanieren ist sicherlich ein Zukunftsbereich für das Dachdeckerhandwerk, der Chancen bietet, allerdings auch für Qualität und Verarbeitungsweise von Dach- und Fassadenprodukten nicht ohne Risiken ist. Eine generelle Empfehlung für den einzelnen Betrieb lässt sich derzeit nur schwer daraus ableiten. Vor allem, weil noch unklar ist, welche Produkt-Innovationen die Industrie entwickelt. Im Positionspapier „Klimaschutz und Klimawende umsetzen“ greift der ZVDH das Thema auf und formuliert als ein Ziel: Serielles Bauen und Sanieren soll den Dachdeckerbetrieb unterstützen und entlasten, nicht ersetzen. Industrie und Wissenschaft). Das BEG setzt mit seiner Definition der „vorgefertigten Dach- und Fassadenelemente“ immerhin enge Grenzen für die Förderfähigkeit.

“Förderkürzung bei der energetischen Sanierung”

“Förderkürzung bei der energetischen Sanierung”

Die erneute Förderkürzung bei der energetischen Sanierung als fatales Signal für die Klimawende: Gestern verkündete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Änderungen für die Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung. Auch wenn die Neuerungen absehbar waren, verwundert doch die erneute Abruptheit des Stopps: Schon seit dem 28.08.2022 hat die KfW-Bank die Förderprogramme anpassen. Die Kreditförderung in der BEG EM, also die Förderung von Einzelmaßnahmen für private Haushalte wie Dämmung der Fassade oder der obersten Geschossdecke wird komplett gestrichen. Weiterhin wird die Zuschussförderung in der systemischen Sanierung nur noch für kommunale Antragsteller gewährt und die Fördersätze werden angepasst. Auch die Förderung des EH/EG 100 entfällt, ebenso wie der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan. „Das sind fatale Signale und der Hinweis von Minister Habeck, so würden von weniger Förderung insgesamt mehr Antragsteller profitieren, ist nicht nachvollziehbar. Gerade jetzt, wo Bauzinsen wieder steigen, die Lebenshaltungskosten unkalkulierbar sind und die Unsicherheit bezüglich der Energiepreise weiter zunimmt, bieten sinkende Fördersätze für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmen der Gebäudehülle und der obersten Geschossdecke wenig Anreiz für Bauherren. Die derzeitige Sanierungsquote ist immer noch dramatisch niedrig. Wir befürchten, dass sie weiter sinken statt steigen wird. Denn was der Klima-Minister auch nicht bedacht hat: Was nützen neue Heizungen oder Wärmepumpen in unsanierten alten Gebäuden?“ Gerade im alten Gebäudebestand liegt noch viel Potenzial brach: Etwa 600 Millionen Quadratmeter Dachfläche – das entspricht rund 4 Millionen Dächern – erfüllen lediglich die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz. Weitere 6,5 Millionen Dächer, rund eine Milliarde Quadratmeter Dachfläche, sind nur gering modernisiert und genügen gerade mal den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 bzw. 1984 (Quelle: FiW-Studie 2021). Das wird nun voraussichtlich auch noch lange Zeit so bleiben. Marx moniert weiterhin: „Und immer noch ist unklar, was für Anfang 2023 geplant ist. Hierzu schweigt sich das Ministerium aus und erklärt lapidar: BEG-Richtlinien werden in überarbeiteter Fassung neu veröffentlicht und die Neubauförderung tritt in novellierter Form in Kraft. Das stimmt nicht zuversichtlich für eine Zeitenwende beim Klima!“

Der Handwerk-Talk “In-Dach-PV-Anlagen” mit Jochen Angerstein.

Der Handwerk-Talk “In-Dach-PV-Anlagen” mit Jochen Angerstein.

Was sind eigentlich In-Dach-PV-Anlagen? Diese Frage beantwortet der Dachdecker Jochen Angerstein in Episode 1 des Handwerk-Talks, dem Podcast der Kreishandwerkerschaft Helmstedt-Wolfsburg. In-Dach-PV ist demnach eine wunderbare nachhaltige Lösung für die eigene Energiegewinnung bei Gebäuden, die dem Denkmalschutz unterstellt sind. Der Clou:  Diese Anlagen verschwinden sozusagen im Dach und sind zumindest auf den ersten Blick nicht sichtbar. Dies und noch viel mehr gibt es nun im Gespräch mit Jochen Angerstein auf die Ohren. Das Gespräch führte Erik Beyen.

Der Handwerk-Talk mit Jochen Angerstein

von Kreishandwerkerschaft Helmstedt-Wolfsburg

So geht Energiewende: Weniger Neubau, bessere Förderung für energetische Sanierung und weniger Bürokratie:”

So geht Energiewende: Weniger Neubau, bessere Förderung für energetische Sanierung und weniger Bürokratie:”

Nicht immer mehr Wohnungen bauen, sondern mehr sanieren, PV-Anlagen nur auf sanierte Dächer, eine zukunftsfähige Doppelförderung Dämmung/Solar und deutlicher Bürokratieabbau: Das sind kurz zusammengefasst die Forderungen des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), damit eine Energiewende gelingt. “Es scheint eine magische Zahl in der Bauwelt zu geben: 400.000. So viele Wohnungen sollen bis 2024 jedes Jahr gebaut werden. Aber warum eigentlich? Zwei Dinge sprechen dagegen: Seit 2016 werden jährlich um die 300.000 Wohnungen fertiggestellt, mal mehr, mal weniger.
Bei den derzeitigen Lieferengpässen, Materialknappheit, explodierenden Baustoff- und Energiepreisen, Container-Stau in Shanghai, noch nicht absehbaren Auswirkungen des Ukraine-Krieges ist es doch unrealistisch zu glauben, diese Zielvorgabe zu erreichen”, meint ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. Zum zweiten stelle sich die Frage, ob 400.000 Wohnungen tatsächlich so dringend benötigt werden. Wirtschaftsexperten halten diese Zahl mittelfristig für überdimensioniert. Zwar sei in Ballungszentren der Bedarf auch künftig hoch, allerdings drohe in Kleinstädten und auf dem Land eher ein Leerstand. Was wirklich fehle, sei bezahlbarer Wohnraum.
Maßnahmen für den Gebäudebestand fördern
Der ZVDH sieht die Lösung in einer zweifachen Fördermaßnahme: “Es sollte eine Doppelförderung geben: Neben der bestehenden 20 %-Förderung bei Dämmung der Gebäudehülle noch zusätzlich 25 % Förderung für Solaranlagen. Damit würde der Bauherr bei der Kombi Dämmung und Solar mit insgesamt 45 % unterstützt. Bei den herkömmlichen Förderrichtlinien ist die Amortisationszeit viel zu lang.” Das würde einen wirklichen Schub geben, ist sich der ZVDH-Hauptgeschäftsführer sicher. Noch gebe es laut Umfragen aktuell eine hohe Bereitschaft bei privaten Bauherren, in Sonnen-Energie zu investieren. Aber die werde nicht ewig anhalten. Die Regierung müsse jetzt schnell belastbare Förderprogramme auf den Weg bringen, und zwar mit Schwerpunkt auf Förderung der Gebäudesanierung. Der Neubau mache laut Auswertungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) seit 2012 nur 5 % des Gebäudebestands aus, erhalte aber 60 % der Fördergelder. “Das macht keinen Sinn!”, stellt Marx fest. Und bei steigenden Materialkosten überlegten mittlerweile viele Auftraggeber, ob sie angedachte Sanierungspläne noch umsetzen oder sich die PV-Anlage noch leisten können. “Wir befürchten, dass eher weniger als mehr saniert wird und der Ausbau der Erneuerbaren Energien stagniert”, so Marx. Wenn das Ziel der Bundesregierung, die installierte Solarstromleistung bis 2030 von derzeit rund 59 Gigawatt auf mindestens 200 GW auszubauen und künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie-Erzeugung zu nutzen, ist dringend Handlungsbedarf geboten.
Süßes Osterpaket?
Laut dem Habeckschen Osterpaket sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen verbessert und die Vergütung für bestimmte Anlagen attraktiver werden. Geplant ist “eine auskömmliche Förderung” für neue Photovoltaik-Dachanlagen, die den Solarstrom vollständig ins Netz einspeisen. Dachanlagen, die auf Eigenverbrauch setzen, sollen dagegen weniger gefördert werden als Volleinspeiser. Außerdem soll die Degression der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungssätze bis Anfang 2024 ausgesetzt und danach auf eine halbjährliche Degression umgestellt werden. “Das ist ein wichtiger Baustein für mehr Photovoltaik-Dachanlagen”, so Ulrich Marx. Aber auch die Kombination von Gründächern und Solaranlagen müsse mehr in den Fokus genommen werden. Begrüßenswert sei der Ansatz von Bauministerin Geywitz, Baulücken zu nutzen, bestehende Gebäude in Innenstädten aufzustocken und Büroräume zu Wohnungen umzubauen. “Das Bestehende zu nutzen ist immer ein guter und vor allem nachhaltiger Weg”, meint Marx.
Endlich weniger Papierkram
Und noch etwas anderes treibt den Dachdeckerverband um: “Wir benötigen dringend ein Ende der Regulierungswut sowie ein Aussetzen zeitraubender Genehmigungsverfahren.” Der lang versprochene Bürokratieabbau müsse nun endlich umgesetzt werden. “Allein das Umsatzsteuergesetz wurde in den letzten zehn Jahren 32 Mal geändert. Am Ende des Tages baut das Handwerk die Energiewende, aber wenn unnötig viel Zeit und Nerven mit Papierkram vergeudet werden muss, hemmt das beim Umsetzen der Klimawende. Auch das bitte als wichtigen Baustein beim Ausbau der Energiewende sehen. Die Betriebe arbeiten schon am Limit”, wird Marx Richtung Politik nochmal deutlich.
Bild ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx, Quelle: ZVDH
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Neubauförderung

Ab 20. April 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 gestellt werden, allerdings befristet bis zum 31. Dezember 2022. Das Budget ist gedeckelt auf 1 Milliarde Euro, zudem wurden die Fördersätze reduziert, nach Angaben des Ministeriums auf die Hälfte. Weggefallen ist sinnvoller Weise die Förderung für den Einbau von Gasheizungen.
Neuausrichtung der Neubauförderung Geplant sind drei Schritte der Neubauförderung. Schritt 1 ist der Neustart der EH-40 Neubauförderung. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens möglichst viele Antragsteller bedient werden. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft sind. Schritt 2: Hier wird – wenn in diesem Jahr das Budget ausgeschöpft ist – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Dieses ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Das QNG-Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung und wird in der zweiten Stufe verpflichtend. Damit soll ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt werden. Als dritter und finaler Schritt ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. An der Ausgestaltung des Programmes wird noch gearbeitet.

Ein Ostergeschenk? Am Mittwoch wurde das „Osterpaket“ des Klimaschutzministers Habeck vom Bundeskabinett verabschiedet. Es geht nun an den Deutschen Bundestag und danach ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Herzstück des Pakets ist der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liege und der öffentlichen Sicherheit diene. Bis 2030 sollen mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien bezogen werden. Durch umfangreiche Maßnahmen soll es zudem neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik geben. Die Beteiligung der Kommunen bei Photovoltaik soll ausgeweitet und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von PV-Dachanlagen verbessert werden.

PV-Pflicht So richtig der PV-Ausbau ist, so wichtig ist es, dabei das Wissen unserer Fachleute zu berücksichtigten. Das Beispiel in Baden-Württemberg, wo ab 1. Mai 2022 eine PV-Pflicht gilt, hat gezeigt, dass dies nicht immer der Fall ist. Dazu Karl-Heinz Krawczyk, Landesinnungsmeister Baden-Württemberg: „Ein wichtiger Aspekt, der bei der Installation von PV-Anlagen auf Bestandsdächern stets berücksichtigt werden muss, ist der Dachzustand. Je nach ermitteltem Dachzustand kann es Sinn machen, eine Sanierung vorzuziehen und erst danach die PV-Anlage zu installieren. Es darf nicht so weit kommen, dass wir als Dachdecker nun damit anfangen, flächendeckend auf energieineffizienten Dächern ohne gute Dämmung massenhaft PV-Anlagen installieren, die bereits nach wenigen Jahren wieder demontiert werden müssen, weil die Dämmung optimiert werden muss. Doch genau diesen Anschein erweckt der verklausulierte und nicht ausreichend konkrete Verordnungstext“, bemängelt Krawczyk. Auch auf Bundesebene hat der ZVDH bereits auf wissenschaftlicher Grundlage höhere Anreize für eine Doppelförderung „Sanierung und Photovoltaikdach“ angemahnt.

 

 

Unabhängige Energieversorgung stärken!

Dachdeckerhandwerk fordert: Unabhängige Energieversorgung stärken

– ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk unterstützt Aufruf zum nationalen Energie-Gipfel

– EH 55 weiter fördern und neue Förderkulisse für EH 40

– Kombiförderung für sanierte Dächer und Solaranlagen vorantreiben

– Erhöhung der Mittel für Klimaschutz und Wirtschaft sind ein gutes Signal

Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wird deutlich, wie fragil der europäische Frieden ist. „Das Dachdeckerhandwerk gedenkt der vielen Opfer und steht bereit, den Geflüchteten zu helfen. Nicht erst seit der Flutkatastrophe wissen wir, dass auf das Handwerk in Notsituationen Verlass ist“, sagt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerk (ZVDH) und erklärt weiter: „Wir müssen jetzt unsere Stärke und Unabhängigkeit bewahren und dürfen nicht erpressbar werden. Dies gilt besonders im Energiebereich. Daher schließen wir uns dem Aufruf zahlreicher Verbände an und unterstützen die Idee eines nationalen Energie- Gipfels ausdrücklich. Energiesparen geht jeden etwas an und jeder kann dazu beitragen. Dabei können zum Beispiel öffentliche Appelle und die gezielte Unterstützung einfacher, technischer Maßnahmen helfen, um den Energiebedarf deutlich zu senken.“

Klimaziele nicht vergessen

Besondere Bedeutung komme der energetischen Modernisierung von Gebäuden zu, denn hier werde der größte Teil des importierten Erdgases genutzt. Um die Klimaziele zu erreichen, will die Bundesregierung den Ausstieg aus der Nutzung sämtlicher fossiler Energieträger vorantreiben. Erdgas sei langfristig kein nachhaltiger Energieträger; dennoch sei fossiles Gas für einen begrenzten Übergangszeitraum noch notwendig, erklärte die Bundesregierung kürzlich. „Damit wir aber trotzdem vorankommen beim Verbessern der Energie- und CO2-Bilanz im Gebäudebereich, muss die Förderkulisse angepasst werden. So sollten auch Standards wie das EH 55 weiter gefördert werden. Hier wurde die Neubau-Förderung eingestellt, mit der Begründung, dies sei mittlerweile die Norm. Das verlangsamt aber den notwendigen Schub. Und auch für die Häuser mit der Effizienzklasse 40 muss es weitergehen und schnellstmöglich klar werden, wie die Förderkulisse künftig aussieht. Die Unsicherheit lähmt alle: Bauherren, Planer und das Handwerk. Wir verlieren Zeit. Die haben wir angesichts der aktuellen dramatischen Lage nicht,“ macht Bollwerk deutlich. „Umso mehr begrüßen wir die angekündigte Erhöhung der Mittel zum Klimaschutz und für die Transformation der deutschen Wirtschaft um 86 Milliarden Euro auf insgesamt 203 Milliarden Euro. Das ist ein richtiges Signal!“

Eine gute Kombi: Gründach und PV-Anlagen

Die Sanierungsquote sei mit 1,5 % immer noch deutlich zu niedrig. Um bei der Nutzung Erneuerbarer Energien voranzukommen, müsse eine Sanierungswelle eingeleitet werden, und zwar idealer Weise durch eine Kombiförderung für Solaranlagen und energetisch optimierte Dächer. Hierzu hat der ZVDH bereits konkrete Vorschläge vorgelegt. Auch die Kombination von Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern sei möglich und eine äußerst sinnvolle Maßnahme, erläutert der ZVDH-Präsident. „Denn Gründächer sorgen für gutes Klima, binden Feinstaub, kühlen an heißen Tagen und sind ein wertvoller Lebensraum für Insekten.“ Ein anderer positiver Nebeneffekt im Sinne der Nachhaltigkeit sei, dass begrünte Dächer die Dachabdichtung vor Wind- und Witterungseinflüssen, wie etwa Hagel, Sturm, UV-Strahlung schützen, aber auch vor Extremtemperaturen im Sommer und im Winter.

Keine Maut für Transporter – keine höheren Preise für unsere Kunden!

Mit der Abstimmung am 17. Februar 2022 im Plenum des EU-Parlamentskonnte das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Richtlinie für Straßenbenutzungsgebühren (Eurovignette) abgeschlossen werden. Der Handwerksorganisation ist es dabei gelungen, für das Handwerk eine Ausnahmemöglichkeit für den Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu erreichen.
Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren zukünftig gemäß dem Verursacherprinzip von einem zeitbasierten Modell (wie in einigen EU-Ländern) auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System umgestellt. Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen. Dadurch wäre die in Deutschland bislang geltende Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen entfallen.
 
Großer Lobbyerfolg
Nach jahrelangen, teils zähen Trilogverhandlungen zwischen Rat, Europaparlament und EU-Kommission wurde die Handwerkerausnahme nun final bestätigt. Somit wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Befreiungen von der Gebührenerhebung vorzusehen, etwa für Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, oder die zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern benutzt werden. Dies war vom Handwerk in Deutschland immer wieder gefordert worden.
 
Bewertung
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: “Das ist eine wirklich gute Entscheidung für die Dachdeckerbetriebe in Deutschland. Ihnen bleiben damit erhebliche zusätzliche Bürokratie und weitere finanzielle Belastungen erspart. Das deutsche Mautnetz erstreckt sich neben den Autobahnen immerhin auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 km. Jetzt muss es darum gehen, diese mit großer Mehrheit gefundene europäische Lösung mit den notwendigen Ausnahme-Regelungen in Deutschland in die Praxis umzusetzen.”
 
Wie geht es weiter?
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Der ZDH wird zusammen mit den Bauverbänden frühzeitig an den Bundesverkehrsminister herantreten, wenn es darum geht, die Vorschriften im Bundesfernstraßenmautgesetz festzuschreiben. Aus der Sicht des ZVDH stehen die Chancen gut, die Handwerkerausnahme auf nationaler Ebene zu sichern. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Maut gemäß europäischem Recht auf den gewerblichen Güterkraftverkehr (Speditionsverkehr) ab 3,5 Tonnen ausgedehnt werden soll. Von handwerklichem Werkverkehr ist explizit nicht die Rede.
 
Was gilt für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen?
Seit 1. Oktober 2015 unterliegen in Deutschland Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen auf Fernstraßen der Mautpflicht, auch im nicht beladenen Zustand. Hierbei bleibt es.
 

KfW-Förderung gestoppt: Diese Maßnahmen sind nicht betroffen!

KfW-Förderung gestoppt: Diese Maßnahmen sind nicht betroffen!

Das Wirtschaftsministerium hat die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude gestoppt. Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen: ein Überblick.

  • Alle Programme der KfW-Förderung für den energieeffizientes Bauen und Sanieren sind gestoppt.
    Einzige Ausnahme: Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizung werden ohne Unterbrechung weiter gefördert.
  • Zudem soll das Programm Energetische Sanierung zügig fortgesetzt werden. Beim Thema Neubauten ist die Lage hingegen unklar.
  • Wirtschaftsministerium und KfW begründen den Stopp mit leeren Kassen und einem Förderprogramm, das vor allem Mitnahmeeffekte bedient.
  • Das Bauhandwerk fordert nach diesem „Schock“ schnell einen verlässlichen Förderfahrplan.
  • Update 02. Februar 2022: Mittlerweile hat das Bundeswirtschaftsministerium die Bearbeitung von Altanträgen zugesagt.

Schlechte Nachrichten für angehende Hausbauer und deren Handwerker: Wegen knapper Gelder und einer Antragsflut im Januar hat das Bundeswirtschaftsministerium die staatliche Förderung für den Neubau energieeffizienter Gebäude vorerst gestoppt und die Bearbeitung aller noch offenen Anträge auf Eis gelegt. Ebenfalls betroffen ist das Programm Energetische Sanierung. Diese Einzelmaßnahmen werden weiter gefördert

Doch es gibt eine Ausnahme: Nicht betroffen sind vom Förderstopp jene Einzelmaßnahmen zur Sanierung, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) umsetzt. Das betrifft Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

Gebäudehülle:

  • die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
  • den Austausch von Fenstern und Außentüren
  • die Installation von sommerlichem Wärmeschutz

Anlagentechnik:

  • den Einbau, Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen
  • den Einbau von „Efficiency Smart Home“ in Wohngebäuden
  • den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden
  • den Einbau von Raumkühlung und Beleuchtungssystemen in Nichtwohngebäuden

Heizung:

  • Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“
  • Gas-Hybridanlagen
  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomasseanlagen
  • Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
  • EE-Hybridheizungen
  • Heizungsoptimierung

Welche Programme wurden gestoppt?

Betroffen sind vom Förderstopp nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums drei Programmbereiche:

  • Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55): Dieses Programm hat das Bundeswirtschaftsministerium
  • endgültig eingestellt. Es wäre „ohnehin zum Monatsende ausgelaufen“.
  • Energetische Sanierung: Deren Förderung sei nur vorläufig gestoppt und solle wieder aufgenommen werden, „sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind“.
  • Neubauförderung für EH40-Neubauten: Über dieses Programm werde „vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden
  • Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden“.

Was geschieht mit den laufenden EH55- und EH40-Anträgen?

Hausbauer mit laufenden Anträgen hängen damit erst einmal in der Luft. Das gilt für noch nicht begonnene Bau- und Sanierungsvorhaben, aber auch für bereits laufende Neu- und Umbauten. Denn die KfW-Regeln zur Förderung schreiben nur vor, dass Bauherren ein Bau- und Sanierungsvorhaben erst nach der Beantragung starten darf. Auf die Genehmigung warten mussten sie den für den Start den Förderrichtlinien zufolge hingegen nicht. Wie es mit den laufenden, noch nicht genehmigten Anträgen der EH55- und EH40-Programme weitergeht, ist hingegen nicht klar. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll über den Umgang mit diesen Anträgen „zügig“ entschieden werden. Derzeit prüften Bundesregierung und KfW die Möglichkeit eines Darlehensprogramms für all jene Fälle, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit solle laut Bundeswirtschaftsministerium „auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden“.

Bauhandwerk fordert Planungssicherheit

Der Stopp der KfW-Förderung sei „ein Schock für Bauherren und Bauwillige“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die Koalition müsse „schnell einen verlässlichen Förderfahrplan“ für den Bau von 400.000 Wohnungen, den energetischen Sanierungen und den Solardächern auf den Weg bringen. Die sei notwendig, da die Sonder-Abschreibungen, das Baukindergeld und die KfW-55-Förderung bereits ausgelaufen sind.

Wir brauchen jetzt zügig Planungssicherheit und zumindest mittelfristig geltende Anforderungen und Förderprogramme“,

Ohne verlässliche Rahmenbedingungen würden Investitionen dieser Größenordnung „auf die lange Bank geschoben“. Und „das können wir uns derzeit nicht leisten“.

Warum wurde die KfW-Förderung gestoppt?

Zwei Gründe nennen Bundeswirtschaftsministerium und KfW für den Förderstopp:

1. Leere Kassen durch Antragsflut: Die KfW begründet den Programmstopp mit einer „enormen Antragsflut der letzten Wochen,

die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat“. Dadurch seien die bereit gestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft. So seien seit November 2021 bis zum Montag bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro. Eine Ursache für diese Flut sei das im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung, ergänzt das Bundeswirtschaftsministerium.

Deswegen seien die der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro bereits jetzt ausgeschöpft.

2. Falsche Anreize: Zudem hätten die Programm teilweise in den letzten Jahren für eine klimapolitische Fehlsteuerung gesorgt, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Die Kritik des Ministeriums gilt vor allem der EH55-Förderung:  „Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet.“ Dadurch seien im vergangenen Jahr 6 Milliarden Euro für einen Baustandard zugesagt worden, „der sich längst am Markt durchgesetzt hatte“.

 

 

Nachträgliche Fassadendämmung

BGH erlaubt nachträgliche Fassadendämmung über Grundstücksgrenze Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln Dieses Urteil wurde mit Spannung erwartet: Dürfen die Bundesländer eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlauben? Ja, so das BGH-Urteil vom 12. November 2021! Entsprechende landesrechtliche Regelungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundesgerichtshof sah in seinem Urteil (V ZR 115/20) eine Regelung als verhältnismäßig an, die eine Dämmung über der Grundstücksgrenze bis maximal 25 Zentimeter erlaubt. Wichtig: Diese Entscheidung gilt nur für die nachträgliche Fassadendämmung von Altbauten! (Neubauten müssen im Gegensatz dazu so geplant werden, dass die Dämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt.)

Diese Eckpunkte sah der BGH als verhältnismäßig an: * Eine andere Art der Fassadendämmung (z.B. Innendämmung) kann mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden. * Die Dämmung geht nicht über die gesetzlichen Anforderungen (GEG 2020) hinaus. * Die Überbauung der Grenze zum Nachbargrundstück beträgt nicht mehr als 25 Zentimeter. Entschieden hat der BGH anhand eines Nachbarschaftsstreits in Köln, in dem es um die Fassadendämmung der Giebelwand eines Mehrfamilienhauses ging. Die Richter bestätigten, dass Energieeinsparungen durch Sanierungsmaßnahmen schon wegen des Klimaschutzgesetzes im allgemeinen Interesse liegen, und die Bundesländer die nachträgliche Fassadendämmung von Altbauten im Sinne des Klimaschutzes regeln dürfen.
Regelungen zum Überbau von Fassadendämmung in vielen Bundesländern Gesetzliche Regelungen zur nachträglichen Fassadendämmung über der Grundstücksgrenze gibt es nicht nur wie im vorliegenden Fall in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in den Nachbargesetzen anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Berlin.

 

 

 

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