Neubauförderung

Ab 20. April 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 gestellt werden, allerdings befristet bis zum 31. Dezember 2022. Das Budget ist gedeckelt auf 1 Milliarde Euro, zudem wurden die Fördersätze reduziert, nach Angaben des Ministeriums auf die Hälfte. Weggefallen ist sinnvoller Weise die Förderung für den Einbau von Gasheizungen.
Neuausrichtung der Neubauförderung Geplant sind drei Schritte der Neubauförderung. Schritt 1 ist der Neustart der EH-40 Neubauförderung. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens möglichst viele Antragsteller bedient werden. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft sind. Schritt 2: Hier wird – wenn in diesem Jahr das Budget ausgeschöpft ist – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Dieses ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Das QNG-Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung und wird in der zweiten Stufe verpflichtend. Damit soll ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt werden. Als dritter und finaler Schritt ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. An der Ausgestaltung des Programmes wird noch gearbeitet.

Ein Ostergeschenk? Am Mittwoch wurde das „Osterpaket“ des Klimaschutzministers Habeck vom Bundeskabinett verabschiedet. Es geht nun an den Deutschen Bundestag und danach ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Herzstück des Pakets ist der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liege und der öffentlichen Sicherheit diene. Bis 2030 sollen mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien bezogen werden. Durch umfangreiche Maßnahmen soll es zudem neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik geben. Die Beteiligung der Kommunen bei Photovoltaik soll ausgeweitet und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von PV-Dachanlagen verbessert werden.

PV-Pflicht So richtig der PV-Ausbau ist, so wichtig ist es, dabei das Wissen unserer Fachleute zu berücksichtigten. Das Beispiel in Baden-Württemberg, wo ab 1. Mai 2022 eine PV-Pflicht gilt, hat gezeigt, dass dies nicht immer der Fall ist. Dazu Karl-Heinz Krawczyk, Landesinnungsmeister Baden-Württemberg: „Ein wichtiger Aspekt, der bei der Installation von PV-Anlagen auf Bestandsdächern stets berücksichtigt werden muss, ist der Dachzustand. Je nach ermitteltem Dachzustand kann es Sinn machen, eine Sanierung vorzuziehen und erst danach die PV-Anlage zu installieren. Es darf nicht so weit kommen, dass wir als Dachdecker nun damit anfangen, flächendeckend auf energieineffizienten Dächern ohne gute Dämmung massenhaft PV-Anlagen installieren, die bereits nach wenigen Jahren wieder demontiert werden müssen, weil die Dämmung optimiert werden muss. Doch genau diesen Anschein erweckt der verklausulierte und nicht ausreichend konkrete Verordnungstext“, bemängelt Krawczyk. Auch auf Bundesebene hat der ZVDH bereits auf wissenschaftlicher Grundlage höhere Anreize für eine Doppelförderung „Sanierung und Photovoltaikdach“ angemahnt.

 

 

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