“Förderkürzung bei der energetischen Sanierung”

Die erneute Förderkürzung bei der energetischen Sanierung als fatales Signal für die Klimawende: Gestern verkündete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Änderungen für die Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung. Auch wenn die Neuerungen absehbar waren, verwundert doch die erneute Abruptheit des Stopps: Schon seit dem 28.08.2022 hat die KfW-Bank die Förderprogramme anpassen. Die Kreditförderung in der BEG EM, also die Förderung von Einzelmaßnahmen für private Haushalte wie Dämmung der Fassade oder der obersten Geschossdecke wird komplett gestrichen. Weiterhin wird die Zuschussförderung in der systemischen Sanierung nur noch für kommunale Antragsteller gewährt und die Fördersätze werden angepasst. Auch die Förderung des EH/EG 100 entfällt, ebenso wie der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan. „Das sind fatale Signale und der Hinweis von Minister Habeck, so würden von weniger Förderung insgesamt mehr Antragsteller profitieren, ist nicht nachvollziehbar. Gerade jetzt, wo Bauzinsen wieder steigen, die Lebenshaltungskosten unkalkulierbar sind und die Unsicherheit bezüglich der Energiepreise weiter zunimmt, bieten sinkende Fördersätze für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmen der Gebäudehülle und der obersten Geschossdecke wenig Anreiz für Bauherren. Die derzeitige Sanierungsquote ist immer noch dramatisch niedrig. Wir befürchten, dass sie weiter sinken statt steigen wird. Denn was der Klima-Minister auch nicht bedacht hat: Was nützen neue Heizungen oder Wärmepumpen in unsanierten alten Gebäuden?“ Gerade im alten Gebäudebestand liegt noch viel Potenzial brach: Etwa 600 Millionen Quadratmeter Dachfläche – das entspricht rund 4 Millionen Dächern – erfüllen lediglich die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz. Weitere 6,5 Millionen Dächer, rund eine Milliarde Quadratmeter Dachfläche, sind nur gering modernisiert und genügen gerade mal den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 bzw. 1984 (Quelle: FiW-Studie 2021). Das wird nun voraussichtlich auch noch lange Zeit so bleiben. Marx moniert weiterhin: „Und immer noch ist unklar, was für Anfang 2023 geplant ist. Hierzu schweigt sich das Ministerium aus und erklärt lapidar: BEG-Richtlinien werden in überarbeiteter Fassung neu veröffentlicht und die Neubauförderung tritt in novellierter Form in Kraft. Das stimmt nicht zuversichtlich für eine Zeitenwende beim Klima!“

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