Neue Förderrichtlinien“

Seit 1. Januar 2023 gelten neue Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Effizienzhausstandards 55 gilt nun als gesetzlicher Neubaustandard. Während die technischen Mindestanforderungen im Bereich der Gebäudehülle unverändert geblieben sind, wurden die Fördersätze für die Gebäudehülle bereits im August 2022 von 20 % auf 15 % reduziert, wobei durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) weitere 5 % der Investition gefördert werden können. Ziel der Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Vorgesehen ist ein Budget von 13 Milliarden Euro für 2023, um entsprechende Anreize zu setzen. Auch das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, wurde überarbeitet. Altbauten sind von der aktuellen Novelle kaum betroffen und die kontrovers diskutierten Verschärfungen für die Gebäudedämmung wurden nicht aufgenommen. Für Bestandsimmobilien soll es erhebliche Veränderungen geben, zum Beispiel die Angleichung der Neubauanforderungen an den EH40-Standard zum 1. Januar 2025.
Serielles Bauen Bei der Förderung BEG Wohngebäude (WG) ist die Förderung der Seriellen Sanierung (SerSan) mit bis zu 15 % neu hinzugekommen (ab 23.2.23). Definiert wird diese als „energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Die vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert.“ Im Detail ist dazu im BEG-Infoblatt zu lesen:
Die neuen Fassaden- bzw. Dachelemente müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für die Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3-D Aufmaßes bestehen. Mindestens 80% der zu sanierenden wärmeübertragenden Fassadenfläche des bestehenden Gebäudes muss vollständig mit seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden. Unverändertes Anbringen der vorgefertigten Fassaden bzw. Dachelemente vor Ort Die Höhe der vorgefertigten Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des zu sanierenden Gebäudes entsprechen. Keine Mindesthöhe für Elemente direkt unterhalb von Dachüberständen. Bei seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen mit Fenstern müssen die Fenster selbst oder ihre Rahmen bereits werkseitig in die Fassaden- bzw. Dachelemente eingebaut werden.” SerSan: Bedeutung fürs Dachdeckerhandwerk Serielles Sanieren ist sicherlich ein Zukunftsbereich für das Dachdeckerhandwerk, der Chancen bietet, allerdings auch für Qualität und Verarbeitungsweise von Dach- und Fassadenprodukten nicht ohne Risiken ist. Eine generelle Empfehlung für den einzelnen Betrieb lässt sich derzeit nur schwer daraus ableiten. Vor allem, weil noch unklar ist, welche Produkt-Innovationen die Industrie entwickelt. Im Positionspapier „Klimaschutz und Klimawende umsetzen“ greift der ZVDH das Thema auf und formuliert als ein Ziel: Serielles Bauen und Sanieren soll den Dachdeckerbetrieb unterstützen und entlasten, nicht ersetzen. Industrie und Wissenschaft). Das BEG setzt mit seiner Definition der „vorgefertigten Dach- und Fassadenelemente“ immerhin enge Grenzen für die Förderfähigkeit.
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