Keine Maut für Transporter – keine höheren Preise für unsere Kunden!

Mit der Abstimmung am 17. Februar 2022 im Plenum des EU-Parlamentskonnte das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Richtlinie für Straßenbenutzungsgebühren (Eurovignette) abgeschlossen werden. Der Handwerksorganisation ist es dabei gelungen, für das Handwerk eine Ausnahmemöglichkeit für den Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu erreichen.
Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren zukünftig gemäß dem Verursacherprinzip von einem zeitbasierten Modell (wie in einigen EU-Ländern) auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System umgestellt. Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen. Dadurch wäre die in Deutschland bislang geltende Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen entfallen.
 
Großer Lobbyerfolg
Nach jahrelangen, teils zähen Trilogverhandlungen zwischen Rat, Europaparlament und EU-Kommission wurde die Handwerkerausnahme nun final bestätigt. Somit wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Befreiungen von der Gebührenerhebung vorzusehen, etwa für Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, oder die zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern benutzt werden. Dies war vom Handwerk in Deutschland immer wieder gefordert worden.
 
Bewertung
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: „Das ist eine wirklich gute Entscheidung für die Dachdeckerbetriebe in Deutschland. Ihnen bleiben damit erhebliche zusätzliche Bürokratie und weitere finanzielle Belastungen erspart. Das deutsche Mautnetz erstreckt sich neben den Autobahnen immerhin auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 km. Jetzt muss es darum gehen, diese mit großer Mehrheit gefundene europäische Lösung mit den notwendigen Ausnahme-Regelungen in Deutschland in die Praxis umzusetzen.“
 
Wie geht es weiter?
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Der ZDH wird zusammen mit den Bauverbänden frühzeitig an den Bundesverkehrsminister herantreten, wenn es darum geht, die Vorschriften im Bundesfernstraßenmautgesetz festzuschreiben. Aus der Sicht des ZVDH stehen die Chancen gut, die Handwerkerausnahme auf nationaler Ebene zu sichern. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Maut gemäß europäischem Recht auf den gewerblichen Güterkraftverkehr (Speditionsverkehr) ab 3,5 Tonnen ausgedehnt werden soll. Von handwerklichem Werkverkehr ist explizit nicht die Rede.
 
Was gilt für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen?
Seit 1. Oktober 2015 unterliegen in Deutschland Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen auf Fernstraßen der Mautpflicht, auch im nicht beladenen Zustand. Hierbei bleibt es.