Der Handwerk-Talk “In-Dach-PV-Anlagen” mit Jochen Angerstein.

Der Handwerk-Talk “In-Dach-PV-Anlagen” mit Jochen Angerstein.

Was sind eigentlich In-Dach-PV-Anlagen? Diese Frage beantwortet der Dachdecker Jochen Angerstein in Episode 1 des Handwerk-Talks, dem Podcast der Kreishandwerkerschaft Helmstedt-Wolfsburg. In-Dach-PV ist demnach eine wunderbare nachhaltige Lösung für die eigene Energiegewinnung bei Gebäuden, die dem Denkmalschutz unterstellt sind. Der Clou:  Diese Anlagen verschwinden sozusagen im Dach und sind zumindest auf den ersten Blick nicht sichtbar. Dies und noch viel mehr gibt es nun im Gespräch mit Jochen Angerstein auf die Ohren. Das Gespräch führte Erik Beyen.

Der Handwerk-Talk mit Jochen Angerstein

von Kreishandwerkerschaft Helmstedt-Wolfsburg

So geht Energiewende: Weniger Neubau, bessere Förderung für energetische Sanierung und weniger Bürokratie:”

So geht Energiewende: Weniger Neubau, bessere Förderung für energetische Sanierung und weniger Bürokratie:”

Nicht immer mehr Wohnungen bauen, sondern mehr sanieren, PV-Anlagen nur auf sanierte Dächer, eine zukunftsfähige Doppelförderung Dämmung/Solar und deutlicher Bürokratieabbau: Das sind kurz zusammengefasst die Forderungen des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), damit eine Energiewende gelingt. “Es scheint eine magische Zahl in der Bauwelt zu geben: 400.000. So viele Wohnungen sollen bis 2024 jedes Jahr gebaut werden. Aber warum eigentlich? Zwei Dinge sprechen dagegen: Seit 2016 werden jährlich um die 300.000 Wohnungen fertiggestellt, mal mehr, mal weniger.
Bei den derzeitigen Lieferengpässen, Materialknappheit, explodierenden Baustoff- und Energiepreisen, Container-Stau in Shanghai, noch nicht absehbaren Auswirkungen des Ukraine-Krieges ist es doch unrealistisch zu glauben, diese Zielvorgabe zu erreichen”, meint ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. Zum zweiten stelle sich die Frage, ob 400.000 Wohnungen tatsächlich so dringend benötigt werden. Wirtschaftsexperten halten diese Zahl mittelfristig für überdimensioniert. Zwar sei in Ballungszentren der Bedarf auch künftig hoch, allerdings drohe in Kleinstädten und auf dem Land eher ein Leerstand. Was wirklich fehle, sei bezahlbarer Wohnraum.
Maßnahmen für den Gebäudebestand fördern
Der ZVDH sieht die Lösung in einer zweifachen Fördermaßnahme: “Es sollte eine Doppelförderung geben: Neben der bestehenden 20 %-Förderung bei Dämmung der Gebäudehülle noch zusätzlich 25 % Förderung für Solaranlagen. Damit würde der Bauherr bei der Kombi Dämmung und Solar mit insgesamt 45 % unterstützt. Bei den herkömmlichen Förderrichtlinien ist die Amortisationszeit viel zu lang.” Das würde einen wirklichen Schub geben, ist sich der ZVDH-Hauptgeschäftsführer sicher. Noch gebe es laut Umfragen aktuell eine hohe Bereitschaft bei privaten Bauherren, in Sonnen-Energie zu investieren. Aber die werde nicht ewig anhalten. Die Regierung müsse jetzt schnell belastbare Förderprogramme auf den Weg bringen, und zwar mit Schwerpunkt auf Förderung der Gebäudesanierung. Der Neubau mache laut Auswertungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) seit 2012 nur 5 % des Gebäudebestands aus, erhalte aber 60 % der Fördergelder. “Das macht keinen Sinn!”, stellt Marx fest. Und bei steigenden Materialkosten überlegten mittlerweile viele Auftraggeber, ob sie angedachte Sanierungspläne noch umsetzen oder sich die PV-Anlage noch leisten können. “Wir befürchten, dass eher weniger als mehr saniert wird und der Ausbau der Erneuerbaren Energien stagniert”, so Marx. Wenn das Ziel der Bundesregierung, die installierte Solarstromleistung bis 2030 von derzeit rund 59 Gigawatt auf mindestens 200 GW auszubauen und künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie-Erzeugung zu nutzen, ist dringend Handlungsbedarf geboten.
Süßes Osterpaket?
Laut dem Habeckschen Osterpaket sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen verbessert und die Vergütung für bestimmte Anlagen attraktiver werden. Geplant ist “eine auskömmliche Förderung” für neue Photovoltaik-Dachanlagen, die den Solarstrom vollständig ins Netz einspeisen. Dachanlagen, die auf Eigenverbrauch setzen, sollen dagegen weniger gefördert werden als Volleinspeiser. Außerdem soll die Degression der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungssätze bis Anfang 2024 ausgesetzt und danach auf eine halbjährliche Degression umgestellt werden. “Das ist ein wichtiger Baustein für mehr Photovoltaik-Dachanlagen”, so Ulrich Marx. Aber auch die Kombination von Gründächern und Solaranlagen müsse mehr in den Fokus genommen werden. Begrüßenswert sei der Ansatz von Bauministerin Geywitz, Baulücken zu nutzen, bestehende Gebäude in Innenstädten aufzustocken und Büroräume zu Wohnungen umzubauen. “Das Bestehende zu nutzen ist immer ein guter und vor allem nachhaltiger Weg”, meint Marx.
Endlich weniger Papierkram
Und noch etwas anderes treibt den Dachdeckerverband um: “Wir benötigen dringend ein Ende der Regulierungswut sowie ein Aussetzen zeitraubender Genehmigungsverfahren.” Der lang versprochene Bürokratieabbau müsse nun endlich umgesetzt werden. “Allein das Umsatzsteuergesetz wurde in den letzten zehn Jahren 32 Mal geändert. Am Ende des Tages baut das Handwerk die Energiewende, aber wenn unnötig viel Zeit und Nerven mit Papierkram vergeudet werden muss, hemmt das beim Umsetzen der Klimawende. Auch das bitte als wichtigen Baustein beim Ausbau der Energiewende sehen. Die Betriebe arbeiten schon am Limit”, wird Marx Richtung Politik nochmal deutlich.
Bild ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx, Quelle: ZVDH
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Neubauförderung

Ab 20. April 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 gestellt werden, allerdings befristet bis zum 31. Dezember 2022. Das Budget ist gedeckelt auf 1 Milliarde Euro, zudem wurden die Fördersätze reduziert, nach Angaben des Ministeriums auf die Hälfte. Weggefallen ist sinnvoller Weise die Förderung für den Einbau von Gasheizungen.
Neuausrichtung der Neubauförderung Geplant sind drei Schritte der Neubauförderung. Schritt 1 ist der Neustart der EH-40 Neubauförderung. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens möglichst viele Antragsteller bedient werden. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft sind. Schritt 2: Hier wird – wenn in diesem Jahr das Budget ausgeschöpft ist – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Dieses ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Das QNG-Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung und wird in der zweiten Stufe verpflichtend. Damit soll ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt werden. Als dritter und finaler Schritt ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. An der Ausgestaltung des Programmes wird noch gearbeitet.

Ein Ostergeschenk? Am Mittwoch wurde das „Osterpaket“ des Klimaschutzministers Habeck vom Bundeskabinett verabschiedet. Es geht nun an den Deutschen Bundestag und danach ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Herzstück des Pakets ist der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liege und der öffentlichen Sicherheit diene. Bis 2030 sollen mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien bezogen werden. Durch umfangreiche Maßnahmen soll es zudem neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik geben. Die Beteiligung der Kommunen bei Photovoltaik soll ausgeweitet und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von PV-Dachanlagen verbessert werden.

PV-Pflicht So richtig der PV-Ausbau ist, so wichtig ist es, dabei das Wissen unserer Fachleute zu berücksichtigten. Das Beispiel in Baden-Württemberg, wo ab 1. Mai 2022 eine PV-Pflicht gilt, hat gezeigt, dass dies nicht immer der Fall ist. Dazu Karl-Heinz Krawczyk, Landesinnungsmeister Baden-Württemberg: „Ein wichtiger Aspekt, der bei der Installation von PV-Anlagen auf Bestandsdächern stets berücksichtigt werden muss, ist der Dachzustand. Je nach ermitteltem Dachzustand kann es Sinn machen, eine Sanierung vorzuziehen und erst danach die PV-Anlage zu installieren. Es darf nicht so weit kommen, dass wir als Dachdecker nun damit anfangen, flächendeckend auf energieineffizienten Dächern ohne gute Dämmung massenhaft PV-Anlagen installieren, die bereits nach wenigen Jahren wieder demontiert werden müssen, weil die Dämmung optimiert werden muss. Doch genau diesen Anschein erweckt der verklausulierte und nicht ausreichend konkrete Verordnungstext“, bemängelt Krawczyk. Auch auf Bundesebene hat der ZVDH bereits auf wissenschaftlicher Grundlage höhere Anreize für eine Doppelförderung „Sanierung und Photovoltaikdach“ angemahnt.

 

 

Unabhängige Energieversorgung stärken!

Dachdeckerhandwerk fordert: Unabhängige Energieversorgung stärken

– ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk unterstützt Aufruf zum nationalen Energie-Gipfel

– EH 55 weiter fördern und neue Förderkulisse für EH 40

– Kombiförderung für sanierte Dächer und Solaranlagen vorantreiben

– Erhöhung der Mittel für Klimaschutz und Wirtschaft sind ein gutes Signal

Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wird deutlich, wie fragil der europäische Frieden ist. „Das Dachdeckerhandwerk gedenkt der vielen Opfer und steht bereit, den Geflüchteten zu helfen. Nicht erst seit der Flutkatastrophe wissen wir, dass auf das Handwerk in Notsituationen Verlass ist“, sagt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerk (ZVDH) und erklärt weiter: „Wir müssen jetzt unsere Stärke und Unabhängigkeit bewahren und dürfen nicht erpressbar werden. Dies gilt besonders im Energiebereich. Daher schließen wir uns dem Aufruf zahlreicher Verbände an und unterstützen die Idee eines nationalen Energie- Gipfels ausdrücklich. Energiesparen geht jeden etwas an und jeder kann dazu beitragen. Dabei können zum Beispiel öffentliche Appelle und die gezielte Unterstützung einfacher, technischer Maßnahmen helfen, um den Energiebedarf deutlich zu senken.“

Klimaziele nicht vergessen

Besondere Bedeutung komme der energetischen Modernisierung von Gebäuden zu, denn hier werde der größte Teil des importierten Erdgases genutzt. Um die Klimaziele zu erreichen, will die Bundesregierung den Ausstieg aus der Nutzung sämtlicher fossiler Energieträger vorantreiben. Erdgas sei langfristig kein nachhaltiger Energieträger; dennoch sei fossiles Gas für einen begrenzten Übergangszeitraum noch notwendig, erklärte die Bundesregierung kürzlich. „Damit wir aber trotzdem vorankommen beim Verbessern der Energie- und CO2-Bilanz im Gebäudebereich, muss die Förderkulisse angepasst werden. So sollten auch Standards wie das EH 55 weiter gefördert werden. Hier wurde die Neubau-Förderung eingestellt, mit der Begründung, dies sei mittlerweile die Norm. Das verlangsamt aber den notwendigen Schub. Und auch für die Häuser mit der Effizienzklasse 40 muss es weitergehen und schnellstmöglich klar werden, wie die Förderkulisse künftig aussieht. Die Unsicherheit lähmt alle: Bauherren, Planer und das Handwerk. Wir verlieren Zeit. Die haben wir angesichts der aktuellen dramatischen Lage nicht,“ macht Bollwerk deutlich. „Umso mehr begrüßen wir die angekündigte Erhöhung der Mittel zum Klimaschutz und für die Transformation der deutschen Wirtschaft um 86 Milliarden Euro auf insgesamt 203 Milliarden Euro. Das ist ein richtiges Signal!“

Eine gute Kombi: Gründach und PV-Anlagen

Die Sanierungsquote sei mit 1,5 % immer noch deutlich zu niedrig. Um bei der Nutzung Erneuerbarer Energien voranzukommen, müsse eine Sanierungswelle eingeleitet werden, und zwar idealer Weise durch eine Kombiförderung für Solaranlagen und energetisch optimierte Dächer. Hierzu hat der ZVDH bereits konkrete Vorschläge vorgelegt. Auch die Kombination von Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern sei möglich und eine äußerst sinnvolle Maßnahme, erläutert der ZVDH-Präsident. „Denn Gründächer sorgen für gutes Klima, binden Feinstaub, kühlen an heißen Tagen und sind ein wertvoller Lebensraum für Insekten.“ Ein anderer positiver Nebeneffekt im Sinne der Nachhaltigkeit sei, dass begrünte Dächer die Dachabdichtung vor Wind- und Witterungseinflüssen, wie etwa Hagel, Sturm, UV-Strahlung schützen, aber auch vor Extremtemperaturen im Sommer und im Winter.

Keine Maut für Transporter – keine höheren Preise für unsere Kunden!

Mit der Abstimmung am 17. Februar 2022 im Plenum des EU-Parlamentskonnte das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Richtlinie für Straßenbenutzungsgebühren (Eurovignette) abgeschlossen werden. Der Handwerksorganisation ist es dabei gelungen, für das Handwerk eine Ausnahmemöglichkeit für den Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu erreichen.
Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren zukünftig gemäß dem Verursacherprinzip von einem zeitbasierten Modell (wie in einigen EU-Ländern) auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System umgestellt. Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen. Dadurch wäre die in Deutschland bislang geltende Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen entfallen.
 
Großer Lobbyerfolg
Nach jahrelangen, teils zähen Trilogverhandlungen zwischen Rat, Europaparlament und EU-Kommission wurde die Handwerkerausnahme nun final bestätigt. Somit wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Befreiungen von der Gebührenerhebung vorzusehen, etwa für Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, oder die zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern benutzt werden. Dies war vom Handwerk in Deutschland immer wieder gefordert worden.
 
Bewertung
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: “Das ist eine wirklich gute Entscheidung für die Dachdeckerbetriebe in Deutschland. Ihnen bleiben damit erhebliche zusätzliche Bürokratie und weitere finanzielle Belastungen erspart. Das deutsche Mautnetz erstreckt sich neben den Autobahnen immerhin auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 km. Jetzt muss es darum gehen, diese mit großer Mehrheit gefundene europäische Lösung mit den notwendigen Ausnahme-Regelungen in Deutschland in die Praxis umzusetzen.”
 
Wie geht es weiter?
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Der ZDH wird zusammen mit den Bauverbänden frühzeitig an den Bundesverkehrsminister herantreten, wenn es darum geht, die Vorschriften im Bundesfernstraßenmautgesetz festzuschreiben. Aus der Sicht des ZVDH stehen die Chancen gut, die Handwerkerausnahme auf nationaler Ebene zu sichern. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Maut gemäß europäischem Recht auf den gewerblichen Güterkraftverkehr (Speditionsverkehr) ab 3,5 Tonnen ausgedehnt werden soll. Von handwerklichem Werkverkehr ist explizit nicht die Rede.
 
Was gilt für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen?
Seit 1. Oktober 2015 unterliegen in Deutschland Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen auf Fernstraßen der Mautpflicht, auch im nicht beladenen Zustand. Hierbei bleibt es.