Girl´s Day”

Wir sind dabei! Girl´s Day am 27.04.23
Auch wenn sich immer mehr junge Damen für das Dachdeckerhandwerk entscheiden, bei knapp 3 % Frauenanteil ist noch viel Luft nach oben. Daher legen wir unseren Innungsbetrieben auch in diesem Jahr wieder die Teilnahme am Girl´s Day ans Herz. Und nicht nur, weil die Bundessiegerin 2022 Jana Siedle über die Teilnahme am Girl´s Day zum Dachdeckerberuf fand. Von dem Einblick der Jugendlichen in handwerkliche Ausbildungsberufe profitieren die Betriebe nachhaltig für ihre Nachwuchsförderung: Zahlreiche Unternehmen haben so neue Auszubildende gefunden, denn Betriebe können ganz praxisnah mit Klischees über den Dachdeckerberuf aufräumen und über den vielfältigen Beruf informieren. Um die Teilnahme zu bewerben, stellt der ZVDH Innungs-Dachdeckerbetrieben zahlreiches Bildmaterial zur Verfügung: www.girlsday-dachdeckerin.de

Neue Förderrichtlinien“

Seit 1. Januar 2023 gelten neue Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Effizienzhausstandards 55 gilt nun als gesetzlicher Neubaustandard. Während die technischen Mindestanforderungen im Bereich der Gebäudehülle unverändert geblieben sind, wurden die Fördersätze für die Gebäudehülle bereits im August 2022 von 20 % auf 15 % reduziert, wobei durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) weitere 5 % der Investition gefördert werden können. Ziel der Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Vorgesehen ist ein Budget von 13 Milliarden Euro für 2023, um entsprechende Anreize zu setzen. Auch das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, wurde überarbeitet. Altbauten sind von der aktuellen Novelle kaum betroffen und die kontrovers diskutierten Verschärfungen für die Gebäudedämmung wurden nicht aufgenommen. Für Bestandsimmobilien soll es erhebliche Veränderungen geben, zum Beispiel die Angleichung der Neubauanforderungen an den EH40-Standard zum 1. Januar 2025.
Serielles Bauen Bei der Förderung BEG Wohngebäude (WG) ist die Förderung der Seriellen Sanierung (SerSan) mit bis zu 15 % neu hinzugekommen (ab 23.2.23). Definiert wird diese als „energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Die vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert.“ Im Detail ist dazu im BEG-Infoblatt zu lesen:
Die neuen Fassaden- bzw. Dachelemente müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für die Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3-D Aufmaßes bestehen. Mindestens 80% der zu sanierenden wärmeübertragenden Fassadenfläche des bestehenden Gebäudes muss vollständig mit seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden. Unverändertes Anbringen der vorgefertigten Fassaden bzw. Dachelemente vor Ort Die Höhe der vorgefertigten Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des zu sanierenden Gebäudes entsprechen. Keine Mindesthöhe für Elemente direkt unterhalb von Dachüberständen. Bei seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen mit Fenstern müssen die Fenster selbst oder ihre Rahmen bereits werkseitig in die Fassaden- bzw. Dachelemente eingebaut werden.” SerSan: Bedeutung fürs Dachdeckerhandwerk Serielles Sanieren ist sicherlich ein Zukunftsbereich für das Dachdeckerhandwerk, der Chancen bietet, allerdings auch für Qualität und Verarbeitungsweise von Dach- und Fassadenprodukten nicht ohne Risiken ist. Eine generelle Empfehlung für den einzelnen Betrieb lässt sich derzeit nur schwer daraus ableiten. Vor allem, weil noch unklar ist, welche Produkt-Innovationen die Industrie entwickelt. Im Positionspapier „Klimaschutz und Klimawende umsetzen“ greift der ZVDH das Thema auf und formuliert als ein Ziel: Serielles Bauen und Sanieren soll den Dachdeckerbetrieb unterstützen und entlasten, nicht ersetzen. Industrie und Wissenschaft). Das BEG setzt mit seiner Definition der „vorgefertigten Dach- und Fassadenelemente“ immerhin enge Grenzen für die Förderfähigkeit.
“Förderkürzung bei der energetischen Sanierung”

“Förderkürzung bei der energetischen Sanierung”

Die erneute Förderkürzung bei der energetischen Sanierung als fatales Signal für die Klimawende: Gestern verkündete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Änderungen für die Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung. Auch wenn die Neuerungen absehbar waren, verwundert doch die erneute Abruptheit des Stopps: Schon seit dem 28.08.2022 hat die KfW-Bank die Förderprogramme anpassen. Die Kreditförderung in der BEG EM, also die Förderung von Einzelmaßnahmen für private Haushalte wie Dämmung der Fassade oder der obersten Geschossdecke wird komplett gestrichen. Weiterhin wird die Zuschussförderung in der systemischen Sanierung nur noch für kommunale Antragsteller gewährt und die Fördersätze werden angepasst. Auch die Förderung des EH/EG 100 entfällt, ebenso wie der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan. „Das sind fatale Signale und der Hinweis von Minister Habeck, so würden von weniger Förderung insgesamt mehr Antragsteller profitieren, ist nicht nachvollziehbar. Gerade jetzt, wo Bauzinsen wieder steigen, die Lebenshaltungskosten unkalkulierbar sind und die Unsicherheit bezüglich der Energiepreise weiter zunimmt, bieten sinkende Fördersätze für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmen der Gebäudehülle und der obersten Geschossdecke wenig Anreiz für Bauherren. Die derzeitige Sanierungsquote ist immer noch dramatisch niedrig. Wir befürchten, dass sie weiter sinken statt steigen wird. Denn was der Klima-Minister auch nicht bedacht hat: Was nützen neue Heizungen oder Wärmepumpen in unsanierten alten Gebäuden?“ Gerade im alten Gebäudebestand liegt noch viel Potenzial brach: Etwa 600 Millionen Quadratmeter Dachfläche – das entspricht rund 4 Millionen Dächern – erfüllen lediglich die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz. Weitere 6,5 Millionen Dächer, rund eine Milliarde Quadratmeter Dachfläche, sind nur gering modernisiert und genügen gerade mal den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 bzw. 1984 (Quelle: FiW-Studie 2021). Das wird nun voraussichtlich auch noch lange Zeit so bleiben. Marx moniert weiterhin: „Und immer noch ist unklar, was für Anfang 2023 geplant ist. Hierzu schweigt sich das Ministerium aus und erklärt lapidar: BEG-Richtlinien werden in überarbeiteter Fassung neu veröffentlicht und die Neubauförderung tritt in novellierter Form in Kraft. Das stimmt nicht zuversichtlich für eine Zeitenwende beim Klima!“

Der Handwerk-Talk “In-Dach-PV-Anlagen” mit Jochen Angerstein.

Der Handwerk-Talk “In-Dach-PV-Anlagen” mit Jochen Angerstein.

Was sind eigentlich In-Dach-PV-Anlagen? Diese Frage beantwortet der Dachdecker Jochen Angerstein in Episode 1 des Handwerk-Talks, dem Podcast der Kreishandwerkerschaft Helmstedt-Wolfsburg. In-Dach-PV ist demnach eine wunderbare nachhaltige Lösung für die eigene Energiegewinnung bei Gebäuden, die dem Denkmalschutz unterstellt sind. Der Clou:  Diese Anlagen verschwinden sozusagen im Dach und sind zumindest auf den ersten Blick nicht sichtbar. Dies und noch viel mehr gibt es nun im Gespräch mit Jochen Angerstein auf die Ohren. Das Gespräch führte Erik Beyen.

Der Handwerk-Talk mit Jochen Angerstein

von Kreishandwerkerschaft Helmstedt-Wolfsburg

So geht Energiewende: Weniger Neubau, bessere Förderung für energetische Sanierung und weniger Bürokratie:”

So geht Energiewende: Weniger Neubau, bessere Förderung für energetische Sanierung und weniger Bürokratie:”

Nicht immer mehr Wohnungen bauen, sondern mehr sanieren, PV-Anlagen nur auf sanierte Dächer, eine zukunftsfähige Doppelförderung Dämmung/Solar und deutlicher Bürokratieabbau: Das sind kurz zusammengefasst die Forderungen des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), damit eine Energiewende gelingt. “Es scheint eine magische Zahl in der Bauwelt zu geben: 400.000. So viele Wohnungen sollen bis 2024 jedes Jahr gebaut werden. Aber warum eigentlich? Zwei Dinge sprechen dagegen: Seit 2016 werden jährlich um die 300.000 Wohnungen fertiggestellt, mal mehr, mal weniger.
Bei den derzeitigen Lieferengpässen, Materialknappheit, explodierenden Baustoff- und Energiepreisen, Container-Stau in Shanghai, noch nicht absehbaren Auswirkungen des Ukraine-Krieges ist es doch unrealistisch zu glauben, diese Zielvorgabe zu erreichen”, meint ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. Zum zweiten stelle sich die Frage, ob 400.000 Wohnungen tatsächlich so dringend benötigt werden. Wirtschaftsexperten halten diese Zahl mittelfristig für überdimensioniert. Zwar sei in Ballungszentren der Bedarf auch künftig hoch, allerdings drohe in Kleinstädten und auf dem Land eher ein Leerstand. Was wirklich fehle, sei bezahlbarer Wohnraum.
Maßnahmen für den Gebäudebestand fördern
Der ZVDH sieht die Lösung in einer zweifachen Fördermaßnahme: “Es sollte eine Doppelförderung geben: Neben der bestehenden 20 %-Förderung bei Dämmung der Gebäudehülle noch zusätzlich 25 % Förderung für Solaranlagen. Damit würde der Bauherr bei der Kombi Dämmung und Solar mit insgesamt 45 % unterstützt. Bei den herkömmlichen Förderrichtlinien ist die Amortisationszeit viel zu lang.” Das würde einen wirklichen Schub geben, ist sich der ZVDH-Hauptgeschäftsführer sicher. Noch gebe es laut Umfragen aktuell eine hohe Bereitschaft bei privaten Bauherren, in Sonnen-Energie zu investieren. Aber die werde nicht ewig anhalten. Die Regierung müsse jetzt schnell belastbare Förderprogramme auf den Weg bringen, und zwar mit Schwerpunkt auf Förderung der Gebäudesanierung. Der Neubau mache laut Auswertungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) seit 2012 nur 5 % des Gebäudebestands aus, erhalte aber 60 % der Fördergelder. “Das macht keinen Sinn!”, stellt Marx fest. Und bei steigenden Materialkosten überlegten mittlerweile viele Auftraggeber, ob sie angedachte Sanierungspläne noch umsetzen oder sich die PV-Anlage noch leisten können. “Wir befürchten, dass eher weniger als mehr saniert wird und der Ausbau der Erneuerbaren Energien stagniert”, so Marx. Wenn das Ziel der Bundesregierung, die installierte Solarstromleistung bis 2030 von derzeit rund 59 Gigawatt auf mindestens 200 GW auszubauen und künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie-Erzeugung zu nutzen, ist dringend Handlungsbedarf geboten.
Süßes Osterpaket?
Laut dem Habeckschen Osterpaket sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen verbessert und die Vergütung für bestimmte Anlagen attraktiver werden. Geplant ist “eine auskömmliche Förderung” für neue Photovoltaik-Dachanlagen, die den Solarstrom vollständig ins Netz einspeisen. Dachanlagen, die auf Eigenverbrauch setzen, sollen dagegen weniger gefördert werden als Volleinspeiser. Außerdem soll die Degression der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungssätze bis Anfang 2024 ausgesetzt und danach auf eine halbjährliche Degression umgestellt werden. “Das ist ein wichtiger Baustein für mehr Photovoltaik-Dachanlagen”, so Ulrich Marx. Aber auch die Kombination von Gründächern und Solaranlagen müsse mehr in den Fokus genommen werden. Begrüßenswert sei der Ansatz von Bauministerin Geywitz, Baulücken zu nutzen, bestehende Gebäude in Innenstädten aufzustocken und Büroräume zu Wohnungen umzubauen. “Das Bestehende zu nutzen ist immer ein guter und vor allem nachhaltiger Weg”, meint Marx.
Endlich weniger Papierkram
Und noch etwas anderes treibt den Dachdeckerverband um: “Wir benötigen dringend ein Ende der Regulierungswut sowie ein Aussetzen zeitraubender Genehmigungsverfahren.” Der lang versprochene Bürokratieabbau müsse nun endlich umgesetzt werden. “Allein das Umsatzsteuergesetz wurde in den letzten zehn Jahren 32 Mal geändert. Am Ende des Tages baut das Handwerk die Energiewende, aber wenn unnötig viel Zeit und Nerven mit Papierkram vergeudet werden muss, hemmt das beim Umsetzen der Klimawende. Auch das bitte als wichtigen Baustein beim Ausbau der Energiewende sehen. Die Betriebe arbeiten schon am Limit”, wird Marx Richtung Politik nochmal deutlich.
Bild ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx, Quelle: ZVDH
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