KfW-Förderung gestoppt: Diese Maßnahmen sind nicht betroffen!

KfW-Förderung gestoppt: Diese Maßnahmen sind nicht betroffen!

Das Wirtschaftsministerium hat die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude gestoppt. Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen: ein Überblick.

  • Alle Programme der KfW-Förderung für den energieeffizientes Bauen und Sanieren sind gestoppt.
    Einzige Ausnahme: Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizung werden ohne Unterbrechung weiter gefördert.
  • Zudem soll das Programm Energetische Sanierung zügig fortgesetzt werden. Beim Thema Neubauten ist die Lage hingegen unklar.
  • Wirtschaftsministerium und KfW begründen den Stopp mit leeren Kassen und einem Förderprogramm, das vor allem Mitnahmeeffekte bedient.
  • Das Bauhandwerk fordert nach diesem „Schock“ schnell einen verlässlichen Förderfahrplan.
  • Update 02. Februar 2022: Mittlerweile hat das Bundeswirtschaftsministerium die Bearbeitung von Altanträgen zugesagt.

Schlechte Nachrichten für angehende Hausbauer und deren Handwerker: Wegen knapper Gelder und einer Antragsflut im Januar hat das Bundeswirtschaftsministerium die staatliche Förderung für den Neubau energieeffizienter Gebäude vorerst gestoppt und die Bearbeitung aller noch offenen Anträge auf Eis gelegt. Ebenfalls betroffen ist das Programm Energetische Sanierung. Diese Einzelmaßnahmen werden weiter gefördert

Doch es gibt eine Ausnahme: Nicht betroffen sind vom Förderstopp jene Einzelmaßnahmen zur Sanierung, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) umsetzt. Das betrifft Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

Gebäudehülle:

  • die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
  • den Austausch von Fenstern und Außentüren
  • die Installation von sommerlichem Wärmeschutz

Anlagentechnik:

  • den Einbau, Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen
  • den Einbau von „Efficiency Smart Home“ in Wohngebäuden
  • den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden
  • den Einbau von Raumkühlung und Beleuchtungssystemen in Nichtwohngebäuden

Heizung:

  • Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“
  • Gas-Hybridanlagen
  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomasseanlagen
  • Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
  • EE-Hybridheizungen
  • Heizungsoptimierung

Welche Programme wurden gestoppt?

Betroffen sind vom Förderstopp nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums drei Programmbereiche:

  • Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55): Dieses Programm hat das Bundeswirtschaftsministerium
  • endgültig eingestellt. Es wäre „ohnehin zum Monatsende ausgelaufen“.
  • Energetische Sanierung: Deren Förderung sei nur vorläufig gestoppt und solle wieder aufgenommen werden, „sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind“.
  • Neubauförderung für EH40-Neubauten: Über dieses Programm werde „vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden
  • Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden“.

Was geschieht mit den laufenden EH55- und EH40-Anträgen?

Hausbauer mit laufenden Anträgen hängen damit erst einmal in der Luft. Das gilt für noch nicht begonnene Bau- und Sanierungsvorhaben, aber auch für bereits laufende Neu- und Umbauten. Denn die KfW-Regeln zur Förderung schreiben nur vor, dass Bauherren ein Bau- und Sanierungsvorhaben erst nach der Beantragung starten darf. Auf die Genehmigung warten mussten sie den für den Start den Förderrichtlinien zufolge hingegen nicht. Wie es mit den laufenden, noch nicht genehmigten Anträgen der EH55- und EH40-Programme weitergeht, ist hingegen nicht klar. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll über den Umgang mit diesen Anträgen „zügig“ entschieden werden. Derzeit prüften Bundesregierung und KfW die Möglichkeit eines Darlehensprogramms für all jene Fälle, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit solle laut Bundeswirtschaftsministerium „auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden“.

Bauhandwerk fordert Planungssicherheit

Der Stopp der KfW-Förderung sei „ein Schock für Bauherren und Bauwillige“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die Koalition müsse „schnell einen verlässlichen Förderfahrplan“ für den Bau von 400.000 Wohnungen, den energetischen Sanierungen und den Solardächern auf den Weg bringen. Die sei notwendig, da die Sonder-Abschreibungen, das Baukindergeld und die KfW-55-Förderung bereits ausgelaufen sind.

Wir brauchen jetzt zügig Planungssicherheit und zumindest mittelfristig geltende Anforderungen und Förderprogramme“,

Ohne verlässliche Rahmenbedingungen würden Investitionen dieser Größenordnung „auf die lange Bank geschoben“. Und „das können wir uns derzeit nicht leisten“.

Warum wurde die KfW-Förderung gestoppt?

Zwei Gründe nennen Bundeswirtschaftsministerium und KfW für den Förderstopp:

1. Leere Kassen durch Antragsflut: Die KfW begründet den Programmstopp mit einer „enormen Antragsflut der letzten Wochen,

die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat“. Dadurch seien die bereit gestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft. So seien seit November 2021 bis zum Montag bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro. Eine Ursache für diese Flut sei das im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung, ergänzt das Bundeswirtschaftsministerium.

Deswegen seien die der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro bereits jetzt ausgeschöpft.

2. Falsche Anreize: Zudem hätten die Programm teilweise in den letzten Jahren für eine klimapolitische Fehlsteuerung gesorgt, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Die Kritik des Ministeriums gilt vor allem der EH55-Förderung:  „Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet.“ Dadurch seien im vergangenen Jahr 6 Milliarden Euro für einen Baustandard zugesagt worden, „der sich längst am Markt durchgesetzt hatte“.

 

 

Nachträgliche Fassadendämmung

BGH erlaubt nachträgliche Fassadendämmung über Grundstücksgrenze Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln Dieses Urteil wurde mit Spannung erwartet: Dürfen die Bundesländer eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlauben? Ja, so das BGH-Urteil vom 12. November 2021! Entsprechende landesrechtliche Regelungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundesgerichtshof sah in seinem Urteil (V ZR 115/20) eine Regelung als verhältnismäßig an, die eine Dämmung über der Grundstücksgrenze bis maximal 25 Zentimeter erlaubt. Wichtig: Diese Entscheidung gilt nur für die nachträgliche Fassadendämmung von Altbauten! (Neubauten müssen im Gegensatz dazu so geplant werden, dass die Dämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt.)

Diese Eckpunkte sah der BGH als verhältnismäßig an: * Eine andere Art der Fassadendämmung (z.B. Innendämmung) kann mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden. * Die Dämmung geht nicht über die gesetzlichen Anforderungen (GEG 2020) hinaus. * Die Überbauung der Grenze zum Nachbargrundstück beträgt nicht mehr als 25 Zentimeter. Entschieden hat der BGH anhand eines Nachbarschaftsstreits in Köln, in dem es um die Fassadendämmung der Giebelwand eines Mehrfamilienhauses ging. Die Richter bestätigten, dass Energieeinsparungen durch Sanierungsmaßnahmen schon wegen des Klimaschutzgesetzes im allgemeinen Interesse liegen, und die Bundesländer die nachträgliche Fassadendämmung von Altbauten im Sinne des Klimaschutzes regeln dürfen.
Regelungen zum Überbau von Fassadendämmung in vielen Bundesländern Gesetzliche Regelungen zur nachträglichen Fassadendämmung über der Grundstücksgrenze gibt es nicht nur wie im vorliegenden Fall in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in den Nachbargesetzen anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Berlin.

 

 

 

Neuigkeiten aus dem “Förderdschungel“

Neuigkeiten aus dem “Förderdschungel“

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird offensichtlich gut angenommen. In den ersten Monaten wurden bereits mehr als 150.000 Fördergeld-Anträge gestellt. Insgesamt sind rund sechs Milliarden Euro im Haushalt 2021 an Fördergeldern eingeplant, um Bauherren bei ihren Neubau- und Modernisierungsplänen zur Steigerung der Energieeffizienz zu motivieren – so viel Geld wie nie zuvor. Ein Großteil fließt in die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude – und scheint dort auch abgerufen zu werden:

Das verantwortliche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nennt dazu konkrete Zahlen: Mit rund 610 Millionen Euro hat das BAFA im ersten Halbjahr bereits mehr Fördermittel für die energetische Sanierung ausgezahlt, als im gesamten Jahr 2020. Bewilligt sind zudem schon 2,7 Milliarden Euro.

Drei BEG-Förderprogramme

Das BAFA hat mit der Umsetzung der BEG Einzelmaßnahmen Anfang 2021 begonnen, weitere Teilprogramme zur systemischen Sanierung sowie zum Neubau sind im Juli gestartet. Die BEG beinhaltet drei Komponenten: eine Förderrichtlinie für Wohngebäude, eine für Nicht-Wohngebäude sowie eine für Einzelmaßnahmen.

Die Kürzel:

  • BEG WG: Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden zum Effizienzhaus
  • BEG NWG: Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude
  • BEG EM: Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- oder Nichtwohngebäuden.
  • Die Richtlinie BEG EM ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger termingerecht zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
  • Startschuss für die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante zur Durchführung durch die KfW war der 1. Juli 2021.
Unsere Forderungen zur Bundestagswahl“

Unsere Forderungen zur Bundestagswahl“

 

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hat vier große Handlungsfelder zur Bundestagswahl 2021 erarbeitet:

  • Klimaschutz und Klimawende umsetzen,
  • Rohstoffversorgung sicherstellen,
  • Entsorgungswege zukunftsfest machen und
  • Betriebe stärken.

Der Schwerpunkt liegt im Bereich Klimaschutz, wie ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx erklärt: „Die Flutkatastrophe hat noch einmal deutlich gezeigt, dass die künftige Regierung Klimaschutz zum vordringlichsten Thema machen muss. Hier steht das Dachdeckerhandwerk mit Kompetenz und Tatkraft bereit, die Klimawende mitzubauen. Aber die Umsetzung erfordert noch große Anstrengungen seitens der Politik“.

Mehr Anreize fürs energetische Sanieren

„Unsere Hauptforderungen für den Bereich Klimaschutz sind ganz konkret: Förderlandschaft ausbauen, um verstärkt Sanierungsanreize zu setzen, den Green Deal in Städten umsetzen sowie das eine-Million-Dächer-Sanierungsprogramm auf den Weg bringen. Ein ganz wichtiger Punkt ist dabei: Es muss eine eigenständige Energie-Effizienz-Behörde etabliert werden, angesiedelt im Bundeswirtschaftsministerium. Unsere Betriebe berichten z.B. immer wieder über sehr lange Wartezeiten bei der Bearbeitung der Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. So kann eine Energiewende nicht funktionieren, so erreichen wir nicht die dringend benötigte Erhöhung der Sanierungsquote,“ macht Marx deutlich.

Weniger Bürokratie fürs Handwerk

Damit das Dachdeckerhandwerk als Klimabaumeister agieren kann, müssten zeitgleich noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden, erklärt Marx weiter. „Die Versorgung von Rohstoffen für Baumaterialien muss gewährleistet werden und Baumaterialien müssen sicher und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand entsorgt werden können. Aktuell mangelt es an Entsorgungskapazitäten, beispielsweise für asbesthaltige Bauabfälle.“

Aber auch an die Betriebe im Handwerk müsse gedacht werden. Mit durchschnittlich sechs Mitarbeiter:innen arbeiten viele Dachdeckerunternehmen oft am Rande der Belastbarkeit. Dazu tragen immer wieder neue bürokratische Hürden bei, aber auch viele praxisferne Verordnungen und Gesetze.

Hier sieht der Verband Handlungsbedarf und macht auch dazu Vorschläge: „Dokumentationspflichten reduzieren, Steuern und Abgabenlast nicht weiter erhöhen, Digitalisierung vorantreiben und auch Kontrollen bei der Schwarzarbeit verstärken. “

Alle Ideen und Lösungsansätze des Deutschen Dachdeckerhandwerks zur Bundestagswahl 2021 sind hier ausführlich dargestellt: ZVDH-Wahlforderungen

 

 

Auf Nummer sicher – Überwachung durch innovative Dachsensorik

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Werterhalt und Schutz vor den Folgen verdeckter Schäden

Das ISOVER GUARD SYSTEM überwacht die Feuchtigkeits- und Temperaturentwicklung im Flachdach und hält alle Informationen zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Daches in Echtzeit bereit. Neben modernster Messtechnologie bietet die patentierte Monitoringlösung ISOVER GUARD SYSTEM eine aussagekräftige Datenbewertung mit räumlicher Zuordnung und Abgrenzung von möglichen Leckagen. So können bei niedrigen Mehrkosten von nur 6 % teure Folgeschäden abgewendet werden. Das System ist auch nachträglich installierbar.

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Die Vorteile im Überblick Wissen, was passiert Dachsensoren erfassen permanent Feuchtigkeit sowie Innen- und Außentemperatur und lösen bei kritischen Werten umgehend eine Meldung aus. Einfach und schnell Zugriff auf Sensordaten über Web-Oberfläche Überwachen und analysieren Permanentes Monitoring und automatische Bewertung des Dachzustandes Universell einsetzbar. Für alle Flachdächer im Neubau und in der Modernisierung geeignet, auch für den nachträglichen Einbau Präventiv agieren Lokale Schäden beheben bevor der Sanierungsfall eintritt.

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