Neubauförderung
Ab 20. April 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 gestellt werden, allerdings befristet bis zum 31. Dezember 2022. Das Budget ist gedeckelt auf 1 Milliarde Euro, zudem wurden die Fördersätze reduziert, nach Angaben des Ministeriums auf die Hälfte. Weggefallen ist sinnvoller Weise die Förderung für den Einbau von Gasheizungen.
Neuausrichtung der Neubauförderung Geplant sind drei Schritte der Neubauförderung. Schritt 1 ist der Neustart der EH-40 Neubauförderung. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens möglichst viele Antragsteller bedient werden. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft sind. Schritt 2: Hier wird – wenn in diesem Jahr das Budget ausgeschöpft ist – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Dieses ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Das QNG-Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung und wird in der zweiten Stufe verpflichtend. Damit soll ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt werden. Als dritter und finaler Schritt ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. An der Ausgestaltung des Programmes wird noch gearbeitet.
Ein Ostergeschenk? Am Mittwoch wurde das „Osterpaket“ des Klimaschutzministers Habeck vom Bundeskabinett verabschiedet. Es geht nun an den Deutschen Bundestag und danach ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Herzstück des Pakets ist der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liege und der öffentlichen Sicherheit diene. Bis 2030 sollen mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien bezogen werden. Durch umfangreiche Maßnahmen soll es zudem neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik geben. Die Beteiligung der Kommunen bei Photovoltaik soll ausgeweitet und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von PV-Dachanlagen verbessert werden.
PV-Pflicht So richtig der PV-Ausbau ist, so wichtig ist es, dabei das Wissen unserer Fachleute zu berücksichtigten. Das Beispiel in Baden-Württemberg, wo ab 1. Mai 2022 eine PV-Pflicht gilt, hat gezeigt, dass dies nicht immer der Fall ist. Dazu Karl-Heinz Krawczyk, Landesinnungsmeister Baden-Württemberg: „Ein wichtiger Aspekt, der bei der Installation von PV-Anlagen auf Bestandsdächern stets berücksichtigt werden muss, ist der Dachzustand. Je nach ermitteltem Dachzustand kann es Sinn machen, eine Sanierung vorzuziehen und erst danach die PV-Anlage zu installieren. Es darf nicht so weit kommen, dass wir als Dachdecker nun damit anfangen, flächendeckend auf energieineffizienten Dächern ohne gute Dämmung massenhaft PV-Anlagen installieren, die bereits nach wenigen Jahren wieder demontiert werden müssen, weil die Dämmung optimiert werden muss. Doch genau diesen Anschein erweckt der verklausulierte und nicht ausreichend konkrete Verordnungstext“, bemängelt Krawczyk. Auch auf Bundesebene hat der ZVDH bereits auf wissenschaftlicher Grundlage höhere Anreize für eine Doppelförderung „Sanierung und Photovoltaikdach“ angemahnt.
Unabhängige Energieversorgung stärken!
Dachdeckerhandwerk fordert: Unabhängige Energieversorgung stärken
– ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk unterstützt Aufruf zum nationalen Energie-Gipfel
– EH 55 weiter fördern und neue Förderkulisse für EH 40
– Kombiförderung für sanierte Dächer und Solaranlagen vorantreiben
– Erhöhung der Mittel für Klimaschutz und Wirtschaft sind ein gutes Signal
Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wird deutlich, wie fragil der europäische Frieden ist. „Das Dachdeckerhandwerk gedenkt der vielen Opfer und steht bereit, den Geflüchteten zu helfen. Nicht erst seit der Flutkatastrophe wissen wir, dass auf das Handwerk in Notsituationen Verlass ist“, sagt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerk (ZVDH) und erklärt weiter: „Wir müssen jetzt unsere Stärke und Unabhängigkeit bewahren und dürfen nicht erpressbar werden. Dies gilt besonders im Energiebereich. Daher schließen wir uns dem Aufruf zahlreicher Verbände an und unterstützen die Idee eines nationalen Energie- Gipfels ausdrücklich. Energiesparen geht jeden etwas an und jeder kann dazu beitragen. Dabei können zum Beispiel öffentliche Appelle und die gezielte Unterstützung einfacher, technischer Maßnahmen helfen, um den Energiebedarf deutlich zu senken.“
Klimaziele nicht vergessen
Besondere Bedeutung komme der energetischen Modernisierung von Gebäuden zu, denn hier werde der größte Teil des importierten Erdgases genutzt. Um die Klimaziele zu erreichen, will die Bundesregierung den Ausstieg aus der Nutzung sämtlicher fossiler Energieträger vorantreiben. Erdgas sei langfristig kein nachhaltiger Energieträger; dennoch sei fossiles Gas für einen begrenzten Übergangszeitraum noch notwendig, erklärte die Bundesregierung kürzlich. „Damit wir aber trotzdem vorankommen beim Verbessern der Energie- und CO2-Bilanz im Gebäudebereich, muss die Förderkulisse angepasst werden. So sollten auch Standards wie das EH 55 weiter gefördert werden. Hier wurde die Neubau-Förderung eingestellt, mit der Begründung, dies sei mittlerweile die Norm. Das verlangsamt aber den notwendigen Schub. Und auch für die Häuser mit der Effizienzklasse 40 muss es weitergehen und schnellstmöglich klar werden, wie die Förderkulisse künftig aussieht. Die Unsicherheit lähmt alle: Bauherren, Planer und das Handwerk. Wir verlieren Zeit. Die haben wir angesichts der aktuellen dramatischen Lage nicht,“ macht Bollwerk deutlich. „Umso mehr begrüßen wir die angekündigte Erhöhung der Mittel zum Klimaschutz und für die Transformation der deutschen Wirtschaft um 86 Milliarden Euro auf insgesamt 203 Milliarden Euro. Das ist ein richtiges Signal!“
Eine gute Kombi: Gründach und PV-Anlagen
Die Sanierungsquote sei mit 1,5 % immer noch deutlich zu niedrig. Um bei der Nutzung Erneuerbarer Energien voranzukommen, müsse eine Sanierungswelle eingeleitet werden, und zwar idealer Weise durch eine Kombiförderung für Solaranlagen und energetisch optimierte Dächer. Hierzu hat der ZVDH bereits konkrete Vorschläge vorgelegt. Auch die Kombination von Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern sei möglich und eine äußerst sinnvolle Maßnahme, erläutert der ZVDH-Präsident. „Denn Gründächer sorgen für gutes Klima, binden Feinstaub, kühlen an heißen Tagen und sind ein wertvoller Lebensraum für Insekten.“ Ein anderer positiver Nebeneffekt im Sinne der Nachhaltigkeit sei, dass begrünte Dächer die Dachabdichtung vor Wind- und Witterungseinflüssen, wie etwa Hagel, Sturm, UV-Strahlung schützen, aber auch vor Extremtemperaturen im Sommer und im Winter.
Keine Maut für Transporter – keine höheren Preise für unsere Kunden!
KfW-Förderung gestoppt: Diese Maßnahmen sind nicht betroffen!
Das Wirtschaftsministerium hat die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude gestoppt. Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen: ein Überblick.
- Alle Programme der KfW-Förderung für den energieeffizientes Bauen und Sanieren sind gestoppt.
Einzige Ausnahme: Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizung werden ohne Unterbrechung weiter gefördert. - Zudem soll das Programm Energetische Sanierung zügig fortgesetzt werden. Beim Thema Neubauten ist die Lage hingegen unklar.
- Wirtschaftsministerium und KfW begründen den Stopp mit leeren Kassen und einem Förderprogramm, das vor allem Mitnahmeeffekte bedient.
- Das Bauhandwerk fordert nach diesem „Schock“ schnell einen verlässlichen Förderfahrplan.
- Update 02. Februar 2022: Mittlerweile hat das Bundeswirtschaftsministerium die Bearbeitung von Altanträgen zugesagt.
Schlechte Nachrichten für angehende Hausbauer und deren Handwerker: Wegen knapper Gelder und einer Antragsflut im Januar hat das Bundeswirtschaftsministerium die staatliche Förderung für den Neubau energieeffizienter Gebäude vorerst gestoppt und die Bearbeitung aller noch offenen Anträge auf Eis gelegt. Ebenfalls betroffen ist das Programm Energetische Sanierung. Diese Einzelmaßnahmen werden weiter gefördert
Doch es gibt eine Ausnahme: Nicht betroffen sind vom Förderstopp jene Einzelmaßnahmen zur Sanierung, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) umsetzt. Das betrifft Maßnahmen in den folgenden Bereichen:
Gebäudehülle:
- die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
- den Austausch von Fenstern und Außentüren
- die Installation von sommerlichem Wärmeschutz
Anlagentechnik:
- den Einbau, Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen
- den Einbau von „Efficiency Smart Home“ in Wohngebäuden
- den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden
- den Einbau von Raumkühlung und Beleuchtungssystemen in Nichtwohngebäuden
Heizung:
- Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“
- Gas-Hybridanlagen
- Solarthermieanlagen
- Wärmepumpen
- Biomasseanlagen
- Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
- EE-Hybridheizungen
- Heizungsoptimierung
Welche Programme wurden gestoppt?
Betroffen sind vom Förderstopp nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums drei Programmbereiche:
- Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55): Dieses Programm hat das Bundeswirtschaftsministerium
- endgültig eingestellt. Es wäre „ohnehin zum Monatsende ausgelaufen“.
- Energetische Sanierung: Deren Förderung sei nur vorläufig gestoppt und solle wieder aufgenommen werden, „sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind“.
- Neubauförderung für EH40-Neubauten: Über dieses Programm werde „vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden
- Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden“.
Was geschieht mit den laufenden EH55- und EH40-Anträgen?
Hausbauer mit laufenden Anträgen hängen damit erst einmal in der Luft. Das gilt für noch nicht begonnene Bau- und Sanierungsvorhaben, aber auch für bereits laufende Neu- und Umbauten. Denn die KfW-Regeln zur Förderung schreiben nur vor, dass Bauherren ein Bau- und Sanierungsvorhaben erst nach der Beantragung starten darf. Auf die Genehmigung warten mussten sie den für den Start den Förderrichtlinien zufolge hingegen nicht. Wie es mit den laufenden, noch nicht genehmigten Anträgen der EH55- und EH40-Programme weitergeht, ist hingegen nicht klar. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll über den Umgang mit diesen Anträgen „zügig“ entschieden werden. Derzeit prüften Bundesregierung und KfW die Möglichkeit eines Darlehensprogramms für all jene Fälle, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit solle laut Bundeswirtschaftsministerium „auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden“.
Bauhandwerk fordert Planungssicherheit
Der Stopp der KfW-Förderung sei „ein Schock für Bauherren und Bauwillige“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die Koalition müsse „schnell einen verlässlichen Förderfahrplan“ für den Bau von 400.000 Wohnungen, den energetischen Sanierungen und den Solardächern auf den Weg bringen. Die sei notwendig, da die Sonder-Abschreibungen, das Baukindergeld und die KfW-55-Förderung bereits ausgelaufen sind.
„Wir brauchen jetzt zügig Planungssicherheit und zumindest mittelfristig geltende Anforderungen und Förderprogramme“,
Ohne verlässliche Rahmenbedingungen würden Investitionen dieser Größenordnung „auf die lange Bank geschoben“. Und „das können wir uns derzeit nicht leisten“.
Warum wurde die KfW-Förderung gestoppt?
Zwei Gründe nennen Bundeswirtschaftsministerium und KfW für den Förderstopp:
1. Leere Kassen durch Antragsflut: Die KfW begründet den Programmstopp mit einer „enormen Antragsflut der letzten Wochen,
die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat“. Dadurch seien die bereit gestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft. So seien seit November 2021 bis zum Montag bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro. Eine Ursache für diese Flut sei das im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung, ergänzt das Bundeswirtschaftsministerium.
Deswegen seien die der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro bereits jetzt ausgeschöpft.
2. Falsche Anreize: Zudem hätten die Programm teilweise in den letzten Jahren für eine klimapolitische Fehlsteuerung gesorgt, so das Bundeswirtschaftsministerium.
Die Kritik des Ministeriums gilt vor allem der EH55-Förderung: „Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet.“ Dadurch seien im vergangenen Jahr 6 Milliarden Euro für einen Baustandard zugesagt worden, „der sich längst am Markt durchgesetzt hatte“.
Nachträgliche Fassadendämmung
BGH erlaubt nachträgliche Fassadendämmung über Grundstücksgrenze Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln Dieses Urteil wurde mit Spannung erwartet: Dürfen die Bundesländer eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlauben? Ja, so das BGH-Urteil vom 12. November 2021! Entsprechende landesrechtliche Regelungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundesgerichtshof sah in seinem Urteil (V ZR 115/20) eine Regelung als verhältnismäßig an, die eine Dämmung über der Grundstücksgrenze bis maximal 25 Zentimeter erlaubt. Wichtig: Diese Entscheidung gilt nur für die nachträgliche Fassadendämmung von Altbauten! (Neubauten müssen im Gegensatz dazu so geplant werden, dass die Dämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt.)
Diese Eckpunkte sah der BGH als verhältnismäßig an: * Eine andere Art der Fassadendämmung (z.B. Innendämmung) kann mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden. * Die Dämmung geht nicht über die gesetzlichen Anforderungen (GEG 2020) hinaus. * Die Überbauung der Grenze zum Nachbargrundstück beträgt nicht mehr als 25 Zentimeter. Entschieden hat der BGH anhand eines Nachbarschaftsstreits in Köln, in dem es um die Fassadendämmung der Giebelwand eines Mehrfamilienhauses ging. Die Richter bestätigten, dass Energieeinsparungen durch Sanierungsmaßnahmen schon wegen des Klimaschutzgesetzes im allgemeinen Interesse liegen, und die Bundesländer die nachträgliche Fassadendämmung von Altbauten im Sinne des Klimaschutzes regeln dürfen.
Regelungen zum Überbau von Fassadendämmung in vielen Bundesländern Gesetzliche Regelungen zur nachträglichen Fassadendämmung über der Grundstücksgrenze gibt es nicht nur wie im vorliegenden Fall in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in den Nachbargesetzen anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Berlin.