Unabhängige Energieversorgung stärken!

Dachdeckerhandwerk fordert: Unabhängige Energieversorgung stärken

– ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk unterstützt Aufruf zum nationalen Energie-Gipfel

– EH 55 weiter fördern und neue Förderkulisse für EH 40

– Kombiförderung für sanierte Dächer und Solaranlagen vorantreiben

– Erhöhung der Mittel für Klimaschutz und Wirtschaft sind ein gutes Signal

Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wird deutlich, wie fragil der europäische Frieden ist. „Das Dachdeckerhandwerk gedenkt der vielen Opfer und steht bereit, den Geflüchteten zu helfen. Nicht erst seit der Flutkatastrophe wissen wir, dass auf das Handwerk in Notsituationen Verlass ist“, sagt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerk (ZVDH) und erklärt weiter: „Wir müssen jetzt unsere Stärke und Unabhängigkeit bewahren und dürfen nicht erpressbar werden. Dies gilt besonders im Energiebereich. Daher schließen wir uns dem Aufruf zahlreicher Verbände an und unterstützen die Idee eines nationalen Energie- Gipfels ausdrücklich. Energiesparen geht jeden etwas an und jeder kann dazu beitragen. Dabei können zum Beispiel öffentliche Appelle und die gezielte Unterstützung einfacher, technischer Maßnahmen helfen, um den Energiebedarf deutlich zu senken.“

Klimaziele nicht vergessen

Besondere Bedeutung komme der energetischen Modernisierung von Gebäuden zu, denn hier werde der größte Teil des importierten Erdgases genutzt. Um die Klimaziele zu erreichen, will die Bundesregierung den Ausstieg aus der Nutzung sämtlicher fossiler Energieträger vorantreiben. Erdgas sei langfristig kein nachhaltiger Energieträger; dennoch sei fossiles Gas für einen begrenzten Übergangszeitraum noch notwendig, erklärte die Bundesregierung kürzlich. „Damit wir aber trotzdem vorankommen beim Verbessern der Energie- und CO2-Bilanz im Gebäudebereich, muss die Förderkulisse angepasst werden. So sollten auch Standards wie das EH 55 weiter gefördert werden. Hier wurde die Neubau-Förderung eingestellt, mit der Begründung, dies sei mittlerweile die Norm. Das verlangsamt aber den notwendigen Schub. Und auch für die Häuser mit der Effizienzklasse 40 muss es weitergehen und schnellstmöglich klar werden, wie die Förderkulisse künftig aussieht. Die Unsicherheit lähmt alle: Bauherren, Planer und das Handwerk. Wir verlieren Zeit. Die haben wir angesichts der aktuellen dramatischen Lage nicht,“ macht Bollwerk deutlich. „Umso mehr begrüßen wir die angekündigte Erhöhung der Mittel zum Klimaschutz und für die Transformation der deutschen Wirtschaft um 86 Milliarden Euro auf insgesamt 203 Milliarden Euro. Das ist ein richtiges Signal!“

Eine gute Kombi: Gründach und PV-Anlagen

Die Sanierungsquote sei mit 1,5 % immer noch deutlich zu niedrig. Um bei der Nutzung Erneuerbarer Energien voranzukommen, müsse eine Sanierungswelle eingeleitet werden, und zwar idealer Weise durch eine Kombiförderung für Solaranlagen und energetisch optimierte Dächer. Hierzu hat der ZVDH bereits konkrete Vorschläge vorgelegt. Auch die Kombination von Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern sei möglich und eine äußerst sinnvolle Maßnahme, erläutert der ZVDH-Präsident. „Denn Gründächer sorgen für gutes Klima, binden Feinstaub, kühlen an heißen Tagen und sind ein wertvoller Lebensraum für Insekten.“ Ein anderer positiver Nebeneffekt im Sinne der Nachhaltigkeit sei, dass begrünte Dächer die Dachabdichtung vor Wind- und Witterungseinflüssen, wie etwa Hagel, Sturm, UV-Strahlung schützen, aber auch vor Extremtemperaturen im Sommer und im Winter.

Keine Maut für Transporter – keine höheren Preise für unsere Kunden!

Mit der Abstimmung am 17. Februar 2022 im Plenum des EU-Parlamentskonnte das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Richtlinie für Straßenbenutzungsgebühren (Eurovignette) abgeschlossen werden. Der Handwerksorganisation ist es dabei gelungen, für das Handwerk eine Ausnahmemöglichkeit für den Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu erreichen.
Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren zukünftig gemäß dem Verursacherprinzip von einem zeitbasierten Modell (wie in einigen EU-Ländern) auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System umgestellt. Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen. Dadurch wäre die in Deutschland bislang geltende Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen entfallen.
 
Großer Lobbyerfolg
Nach jahrelangen, teils zähen Trilogverhandlungen zwischen Rat, Europaparlament und EU-Kommission wurde die Handwerkerausnahme nun final bestätigt. Somit wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Befreiungen von der Gebührenerhebung vorzusehen, etwa für Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, oder die zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern benutzt werden. Dies war vom Handwerk in Deutschland immer wieder gefordert worden.
 
Bewertung
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: “Das ist eine wirklich gute Entscheidung für die Dachdeckerbetriebe in Deutschland. Ihnen bleiben damit erhebliche zusätzliche Bürokratie und weitere finanzielle Belastungen erspart. Das deutsche Mautnetz erstreckt sich neben den Autobahnen immerhin auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 km. Jetzt muss es darum gehen, diese mit großer Mehrheit gefundene europäische Lösung mit den notwendigen Ausnahme-Regelungen in Deutschland in die Praxis umzusetzen.”
 
Wie geht es weiter?
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Der ZDH wird zusammen mit den Bauverbänden frühzeitig an den Bundesverkehrsminister herantreten, wenn es darum geht, die Vorschriften im Bundesfernstraßenmautgesetz festzuschreiben. Aus der Sicht des ZVDH stehen die Chancen gut, die Handwerkerausnahme auf nationaler Ebene zu sichern. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Maut gemäß europäischem Recht auf den gewerblichen Güterkraftverkehr (Speditionsverkehr) ab 3,5 Tonnen ausgedehnt werden soll. Von handwerklichem Werkverkehr ist explizit nicht die Rede.
 
Was gilt für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen?
Seit 1. Oktober 2015 unterliegen in Deutschland Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen auf Fernstraßen der Mautpflicht, auch im nicht beladenen Zustand. Hierbei bleibt es.
 
KfW-Förderung gestoppt: Diese Maßnahmen sind nicht betroffen!

KfW-Förderung gestoppt: Diese Maßnahmen sind nicht betroffen!

Das Wirtschaftsministerium hat die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude gestoppt. Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen: ein Überblick.

  • Alle Programme der KfW-Förderung für den energieeffizientes Bauen und Sanieren sind gestoppt.
    Einzige Ausnahme: Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizung werden ohne Unterbrechung weiter gefördert.
  • Zudem soll das Programm Energetische Sanierung zügig fortgesetzt werden. Beim Thema Neubauten ist die Lage hingegen unklar.
  • Wirtschaftsministerium und KfW begründen den Stopp mit leeren Kassen und einem Förderprogramm, das vor allem Mitnahmeeffekte bedient.
  • Das Bauhandwerk fordert nach diesem „Schock“ schnell einen verlässlichen Förderfahrplan.
  • Update 02. Februar 2022: Mittlerweile hat das Bundeswirtschaftsministerium die Bearbeitung von Altanträgen zugesagt.

Schlechte Nachrichten für angehende Hausbauer und deren Handwerker: Wegen knapper Gelder und einer Antragsflut im Januar hat das Bundeswirtschaftsministerium die staatliche Förderung für den Neubau energieeffizienter Gebäude vorerst gestoppt und die Bearbeitung aller noch offenen Anträge auf Eis gelegt. Ebenfalls betroffen ist das Programm Energetische Sanierung. Diese Einzelmaßnahmen werden weiter gefördert

Doch es gibt eine Ausnahme: Nicht betroffen sind vom Förderstopp jene Einzelmaßnahmen zur Sanierung, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) umsetzt. Das betrifft Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

Gebäudehülle:

  • die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
  • den Austausch von Fenstern und Außentüren
  • die Installation von sommerlichem Wärmeschutz

Anlagentechnik:

  • den Einbau, Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen
  • den Einbau von „Efficiency Smart Home“ in Wohngebäuden
  • den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden
  • den Einbau von Raumkühlung und Beleuchtungssystemen in Nichtwohngebäuden

Heizung:

  • Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“
  • Gas-Hybridanlagen
  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomasseanlagen
  • Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
  • EE-Hybridheizungen
  • Heizungsoptimierung

Welche Programme wurden gestoppt?

Betroffen sind vom Förderstopp nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums drei Programmbereiche:

  • Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55): Dieses Programm hat das Bundeswirtschaftsministerium
  • endgültig eingestellt. Es wäre „ohnehin zum Monatsende ausgelaufen“.
  • Energetische Sanierung: Deren Förderung sei nur vorläufig gestoppt und solle wieder aufgenommen werden, „sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind“.
  • Neubauförderung für EH40-Neubauten: Über dieses Programm werde „vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden
  • Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden“.

Was geschieht mit den laufenden EH55- und EH40-Anträgen?

Hausbauer mit laufenden Anträgen hängen damit erst einmal in der Luft. Das gilt für noch nicht begonnene Bau- und Sanierungsvorhaben, aber auch für bereits laufende Neu- und Umbauten. Denn die KfW-Regeln zur Förderung schreiben nur vor, dass Bauherren ein Bau- und Sanierungsvorhaben erst nach der Beantragung starten darf. Auf die Genehmigung warten mussten sie den für den Start den Förderrichtlinien zufolge hingegen nicht. Wie es mit den laufenden, noch nicht genehmigten Anträgen der EH55- und EH40-Programme weitergeht, ist hingegen nicht klar. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll über den Umgang mit diesen Anträgen „zügig“ entschieden werden. Derzeit prüften Bundesregierung und KfW die Möglichkeit eines Darlehensprogramms für all jene Fälle, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit solle laut Bundeswirtschaftsministerium „auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden“.

Bauhandwerk fordert Planungssicherheit

Der Stopp der KfW-Förderung sei „ein Schock für Bauherren und Bauwillige“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die Koalition müsse „schnell einen verlässlichen Förderfahrplan“ für den Bau von 400.000 Wohnungen, den energetischen Sanierungen und den Solardächern auf den Weg bringen. Die sei notwendig, da die Sonder-Abschreibungen, das Baukindergeld und die KfW-55-Förderung bereits ausgelaufen sind.

Wir brauchen jetzt zügig Planungssicherheit und zumindest mittelfristig geltende Anforderungen und Förderprogramme“,

Ohne verlässliche Rahmenbedingungen würden Investitionen dieser Größenordnung „auf die lange Bank geschoben“. Und „das können wir uns derzeit nicht leisten“.

Warum wurde die KfW-Förderung gestoppt?

Zwei Gründe nennen Bundeswirtschaftsministerium und KfW für den Förderstopp:

1. Leere Kassen durch Antragsflut: Die KfW begründet den Programmstopp mit einer „enormen Antragsflut der letzten Wochen,

die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat“. Dadurch seien die bereit gestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft. So seien seit November 2021 bis zum Montag bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro. Eine Ursache für diese Flut sei das im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung, ergänzt das Bundeswirtschaftsministerium.

Deswegen seien die der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro bereits jetzt ausgeschöpft.

2. Falsche Anreize: Zudem hätten die Programm teilweise in den letzten Jahren für eine klimapolitische Fehlsteuerung gesorgt, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Die Kritik des Ministeriums gilt vor allem der EH55-Förderung:  „Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet.“ Dadurch seien im vergangenen Jahr 6 Milliarden Euro für einen Baustandard zugesagt worden, „der sich längst am Markt durchgesetzt hatte“.

 

 

Nachträgliche Fassadendämmung

BGH erlaubt nachträgliche Fassadendämmung über Grundstücksgrenze Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln Dieses Urteil wurde mit Spannung erwartet: Dürfen die Bundesländer eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlauben? Ja, so das BGH-Urteil vom 12. November 2021! Entsprechende landesrechtliche Regelungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundesgerichtshof sah in seinem Urteil (V ZR 115/20) eine Regelung als verhältnismäßig an, die eine Dämmung über der Grundstücksgrenze bis maximal 25 Zentimeter erlaubt. Wichtig: Diese Entscheidung gilt nur für die nachträgliche Fassadendämmung von Altbauten! (Neubauten müssen im Gegensatz dazu so geplant werden, dass die Dämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt.)

Diese Eckpunkte sah der BGH als verhältnismäßig an: * Eine andere Art der Fassadendämmung (z.B. Innendämmung) kann mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden. * Die Dämmung geht nicht über die gesetzlichen Anforderungen (GEG 2020) hinaus. * Die Überbauung der Grenze zum Nachbargrundstück beträgt nicht mehr als 25 Zentimeter. Entschieden hat der BGH anhand eines Nachbarschaftsstreits in Köln, in dem es um die Fassadendämmung der Giebelwand eines Mehrfamilienhauses ging. Die Richter bestätigten, dass Energieeinsparungen durch Sanierungsmaßnahmen schon wegen des Klimaschutzgesetzes im allgemeinen Interesse liegen, und die Bundesländer die nachträgliche Fassadendämmung von Altbauten im Sinne des Klimaschutzes regeln dürfen.
Regelungen zum Überbau von Fassadendämmung in vielen Bundesländern Gesetzliche Regelungen zur nachträglichen Fassadendämmung über der Grundstücksgrenze gibt es nicht nur wie im vorliegenden Fall in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in den Nachbargesetzen anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Berlin.

 

 

 

Neuigkeiten aus dem “Förderdschungel“

Neuigkeiten aus dem “Förderdschungel“

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird offensichtlich gut angenommen. In den ersten Monaten wurden bereits mehr als 150.000 Fördergeld-Anträge gestellt. Insgesamt sind rund sechs Milliarden Euro im Haushalt 2021 an Fördergeldern eingeplant, um Bauherren bei ihren Neubau- und Modernisierungsplänen zur Steigerung der Energieeffizienz zu motivieren – so viel Geld wie nie zuvor. Ein Großteil fließt in die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude – und scheint dort auch abgerufen zu werden:

Das verantwortliche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nennt dazu konkrete Zahlen: Mit rund 610 Millionen Euro hat das BAFA im ersten Halbjahr bereits mehr Fördermittel für die energetische Sanierung ausgezahlt, als im gesamten Jahr 2020. Bewilligt sind zudem schon 2,7 Milliarden Euro.

Drei BEG-Förderprogramme

Das BAFA hat mit der Umsetzung der BEG Einzelmaßnahmen Anfang 2021 begonnen, weitere Teilprogramme zur systemischen Sanierung sowie zum Neubau sind im Juli gestartet. Die BEG beinhaltet drei Komponenten: eine Förderrichtlinie für Wohngebäude, eine für Nicht-Wohngebäude sowie eine für Einzelmaßnahmen.

Die Kürzel:

  • BEG WG: Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden zum Effizienzhaus
  • BEG NWG: Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude
  • BEG EM: Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- oder Nichtwohngebäuden.
  • Die Richtlinie BEG EM ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger termingerecht zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
  • Startschuss für die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante zur Durchführung durch die KfW war der 1. Juli 2021.
Auf Nummer sicher – Überwachung durch innovative Dachsensorik

Auf Nummer sicher – Überwachung durch innovative Dachsensorik

Werterhalt und Schutz vor den Folgen verdeckter Schäden

Das ISOVER GUARD SYSTEM überwacht die Feuchtigkeits- und Temperaturentwicklung im Flachdach und hält alle Informationen zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Daches in Echtzeit bereit. Neben modernster Messtechnologie bietet die patentierte Monitoringlösung ISOVER GUARD SYSTEM eine aussagekräftige Datenbewertung mit räumlicher Zuordnung und Abgrenzung von möglichen Leckagen. So können bei niedrigen Mehrkosten von nur 6 % teure Folgeschäden abgewendet werden. Das System ist auch nachträglich installierbar.

Mittels Cloud-Lösung werden die Messdaten direkt erfasst und mit Hilfe einer Referenz-Datenbank automatisch bewertet. Dazu werden die relevanten Daten durch spezielle Messsensoren aufgezeichnet und automatisch per Mobilfunk an den Server übertragen. Die gesammelten Messdaten können in einer Web-Oberfläche jederzeit im Detail eingesehen werden. Eine Anzeige mittels Ampelsystem zeigt den aktuellen Zustand des Daches an.
Die Vorteile im Überblick Wissen, was passiert Dachsensoren erfassen permanent Feuchtigkeit sowie Innen- und Außentemperatur und lösen bei kritischen Werten umgehend eine Meldung aus. Einfach und schnell Zugriff auf Sensordaten über Web-Oberfläche Überwachen und analysieren Permanentes Monitoring und automatische Bewertung des Dachzustandes Universell einsetzbar. Für alle Flachdächer im Neubau und in der Modernisierung geeignet, auch für den nachträglichen Einbau Präventiv agieren Lokale Schäden beheben bevor der Sanierungsfall eintritt.

Jetzt bei uns, sprechen Sie uns an!

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