Bürokratieabbau“

Weniger Bürokratie wagen
Köln, 28. Juli 2023 Immer wieder werden Entlastungen im Bürokratie-Dschungel versprochen, aber der große Durchbruch ist bisher nicht gelungen. Im April hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag mit konkreten Vorschlägen zum Abbau belastender Bürokratie in den Bundestag eingebracht. Der ZVDH hat sich die Vorschläge genauer angeschaut und im Folgenden kommentiert. Aufwand steigt von Jahr zu Jahr Eine Zahl vorab, die der Normenkontrollrat (NKR) im März 2023 veröffentlichte: Der Zeitaufwand und die Kosten, die neue Gesetze Jahr für Jahr verursachen, ist im Berichtszeitraum (Juli 2021 – Juli 2022) um rund 6,7 Milliarden Euro auf insgesamt rund 17,4 Milliarden Euro gestiegen und fällt damit deutlich höher aus als in den vergangenen Jahren. Dieser Anstieg ist mit 5,6 Milliarden Euro zu 90 Prozent auf die Erhöhung des Mindestlohns zurückzuführen. Selbst wenn man den Mindestlohn ausblende, dem ja auch ein ganz konkreter Nutzen gegenüberstehe, zeige sich ein negativer Trend beim Erfüllungsaufwand, so die NKR-Experten. Die CDU/CSU-Forderungen im Überblick Maßnahmen zum allgemeinen Bürokratieabbau a. Ausweitung der „One in, one out“-Regel zu einer „One in, two out“-Regel, die künftig auch den einmaligen Umstellungsaufwand berücksichtigt und keine Ausnahme bei der Anwendung macht. Auf europäischer Ebene sollte die Bürokratiebremse auch in Europa konsequenter angewendet werden, b. Einführen eines „Belastungs-TÜV“, der alle Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte durch Gesetze und andere Regelungen auf den Prüfstand stellt und entsprechend Abhilfe schafft. Konkret geht es darum, höhere Kosten, mehr Bürokratie, mehr Compliance (= Rechtstreue) und Risikomanagement oder Einschränkungen von Flexibilität in der jetzigen neuen Situation zu vermeiden. Auf europäischer Ebene müssen u.a. die Regulierung für nachhaltige Investitionen, die Regulierung von Lieferketten oder die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von einem Belastungs-TÜV erfasst werden. c. Einführung einer Bürokratiebremse bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesverwaltung, die vorsieht, dass für jeden neuen Beschäftigten eine gleichwertige Stelle an anderer Stelle gestrichen werden muss. Dies dient als Selbstverpflichtung für die Politik, nicht immer neue Aufgaben für die Verwaltung zu schaffen, ohne an anderer Stelle Bürokratie abzubauen. ZVDH-Position Den ersten beiden Punkten stimmt der ZVDH uneingeschränkt zu. Dachdeckerbetriebe mit im Schnitt 5,5 Mitarbeitenden schaffen es oft nicht, all die Gesetze und Regelungen zeitnah und rechtlich einwandfrei umzusetzen. „Das führt zu Unmut, Unsicherheit und Frust. Wir dürfen diejenigen, die gerade jetzt mit vollem Einsatz arbeiten, nicht noch mehr belasten. Viele Betriebe sind schon jetzt am Limit, jede neue Regelung kostet Zeit, Nerven und Geld. All dies sollte lieber in den Umbau der Energiewende investiert werden!“, macht ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx deutlich. „Punkt c) sehen wir allerdings kritisch, denn der Personalabbau in der Verwaltung hilft unserer Meinung nach nicht, eher im Gegenteil, wenn wir sehen, dass beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgrund von Personalmangel die Auftragsbearbeitung bis zu 6 Monaten dauern kann. Hier ist eine Aufstockung des Personals ohne verpflichtenden Abbau an anderer Stelle zielführender.“ In den Ausgaben 10.2023 und 11.2023 unserer Verbandszeitschrift DD/H Das Dachdecker-Handwerk werden weitere Vorschläge vorgestellt und kommentiert

Girl´s Day“

Wir sind dabei! Girl´s Day am 27.04.23
Auch wenn sich immer mehr junge Damen für das Dachdeckerhandwerk entscheiden, bei knapp 3 % Frauenanteil ist noch viel Luft nach oben. Daher legen wir unseren Innungsbetrieben auch in diesem Jahr wieder die Teilnahme am Girl´s Day ans Herz. Und nicht nur, weil die Bundessiegerin 2022 Jana Siedle über die Teilnahme am Girl´s Day zum Dachdeckerberuf fand. Von dem Einblick der Jugendlichen in handwerkliche Ausbildungsberufe profitieren die Betriebe nachhaltig für ihre Nachwuchsförderung: Zahlreiche Unternehmen haben so neue Auszubildende gefunden, denn Betriebe können ganz praxisnah mit Klischees über den Dachdeckerberuf aufräumen und über den vielfältigen Beruf informieren. Um die Teilnahme zu bewerben, stellt der ZVDH Innungs-Dachdeckerbetrieben zahlreiches Bildmaterial zur Verfügung: www.girlsday-dachdeckerin.de

Neue Förderrichtlinien“

Seit 1. Januar 2023 gelten neue Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Effizienzhausstandards 55 gilt nun als gesetzlicher Neubaustandard. Während die technischen Mindestanforderungen im Bereich der Gebäudehülle unverändert geblieben sind, wurden die Fördersätze für die Gebäudehülle bereits im August 2022 von 20 % auf 15 % reduziert, wobei durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) weitere 5 % der Investition gefördert werden können. Ziel der Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Vorgesehen ist ein Budget von 13 Milliarden Euro für 2023, um entsprechende Anreize zu setzen. Auch das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, wurde überarbeitet. Altbauten sind von der aktuellen Novelle kaum betroffen und die kontrovers diskutierten Verschärfungen für die Gebäudedämmung wurden nicht aufgenommen. Für Bestandsimmobilien soll es erhebliche Veränderungen geben, zum Beispiel die Angleichung der Neubauanforderungen an den EH40-Standard zum 1. Januar 2025.
Serielles Bauen Bei der Förderung BEG Wohngebäude (WG) ist die Förderung der Seriellen Sanierung (SerSan) mit bis zu 15 % neu hinzugekommen (ab 23.2.23). Definiert wird diese als „energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Die vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert.“ Im Detail ist dazu im BEG-Infoblatt zu lesen:
Die neuen Fassaden- bzw. Dachelemente müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für die Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3-D Aufmaßes bestehen. Mindestens 80% der zu sanierenden wärmeübertragenden Fassadenfläche des bestehenden Gebäudes muss vollständig mit seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden. Unverändertes Anbringen der vorgefertigten Fassaden bzw. Dachelemente vor Ort Die Höhe der vorgefertigten Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des zu sanierenden Gebäudes entsprechen. Keine Mindesthöhe für Elemente direkt unterhalb von Dachüberständen. Bei seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen mit Fenstern müssen die Fenster selbst oder ihre Rahmen bereits werkseitig in die Fassaden- bzw. Dachelemente eingebaut werden.“ SerSan: Bedeutung fürs Dachdeckerhandwerk Serielles Sanieren ist sicherlich ein Zukunftsbereich für das Dachdeckerhandwerk, der Chancen bietet, allerdings auch für Qualität und Verarbeitungsweise von Dach- und Fassadenprodukten nicht ohne Risiken ist. Eine generelle Empfehlung für den einzelnen Betrieb lässt sich derzeit nur schwer daraus ableiten. Vor allem, weil noch unklar ist, welche Produkt-Innovationen die Industrie entwickelt. Im Positionspapier „Klimaschutz und Klimawende umsetzen“ greift der ZVDH das Thema auf und formuliert als ein Ziel: Serielles Bauen und Sanieren soll den Dachdeckerbetrieb unterstützen und entlasten, nicht ersetzen. Industrie und Wissenschaft). Das BEG setzt mit seiner Definition der „vorgefertigten Dach- und Fassadenelemente“ immerhin enge Grenzen für die Förderfähigkeit.
„Förderkürzung bei der energetischen Sanierung“

„Förderkürzung bei der energetischen Sanierung“

Die erneute Förderkürzung bei der energetischen Sanierung als fatales Signal für die Klimawende: Gestern verkündete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Änderungen für die Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung. Auch wenn die Neuerungen absehbar waren, verwundert doch die erneute Abruptheit des Stopps: Schon seit dem 28.08.2022 hat die KfW-Bank die Förderprogramme anpassen. Die Kreditförderung in der BEG EM, also die Förderung von Einzelmaßnahmen für private Haushalte wie Dämmung der Fassade oder der obersten Geschossdecke wird komplett gestrichen. Weiterhin wird die Zuschussförderung in der systemischen Sanierung nur noch für kommunale Antragsteller gewährt und die Fördersätze werden angepasst. Auch die Förderung des EH/EG 100 entfällt, ebenso wie der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan. „Das sind fatale Signale und der Hinweis von Minister Habeck, so würden von weniger Förderung insgesamt mehr Antragsteller profitieren, ist nicht nachvollziehbar. Gerade jetzt, wo Bauzinsen wieder steigen, die Lebenshaltungskosten unkalkulierbar sind und die Unsicherheit bezüglich der Energiepreise weiter zunimmt, bieten sinkende Fördersätze für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmen der Gebäudehülle und der obersten Geschossdecke wenig Anreiz für Bauherren. Die derzeitige Sanierungsquote ist immer noch dramatisch niedrig. Wir befürchten, dass sie weiter sinken statt steigen wird. Denn was der Klima-Minister auch nicht bedacht hat: Was nützen neue Heizungen oder Wärmepumpen in unsanierten alten Gebäuden?“ Gerade im alten Gebäudebestand liegt noch viel Potenzial brach: Etwa 600 Millionen Quadratmeter Dachfläche – das entspricht rund 4 Millionen Dächern – erfüllen lediglich die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz. Weitere 6,5 Millionen Dächer, rund eine Milliarde Quadratmeter Dachfläche, sind nur gering modernisiert und genügen gerade mal den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 bzw. 1984 (Quelle: FiW-Studie 2021). Das wird nun voraussichtlich auch noch lange Zeit so bleiben. Marx moniert weiterhin: „Und immer noch ist unklar, was für Anfang 2023 geplant ist. Hierzu schweigt sich das Ministerium aus und erklärt lapidar: BEG-Richtlinien werden in überarbeiteter Fassung neu veröffentlicht und die Neubauförderung tritt in novellierter Form in Kraft. Das stimmt nicht zuversichtlich für eine Zeitenwende beim Klima!“

Der Handwerk-Talk „In-Dach-PV-Anlagen“ mit Jochen Angerstein.

Der Handwerk-Talk „In-Dach-PV-Anlagen“ mit Jochen Angerstein.

Was sind eigentlich In-Dach-PV-Anlagen? Diese Frage beantwortet der Dachdecker Jochen Angerstein in Episode 1 des Handwerk-Talks, dem Podcast der Kreishandwerkerschaft Helmstedt-Wolfsburg. In-Dach-PV ist demnach eine wunderbare nachhaltige Lösung für die eigene Energiegewinnung bei Gebäuden, die dem Denkmalschutz unterstellt sind. Der Clou:  Diese Anlagen verschwinden sozusagen im Dach und sind zumindest auf den ersten Blick nicht sichtbar. Dies und noch viel mehr gibt es nun im Gespräch mit Jochen Angerstein auf die Ohren. Das Gespräch führte Erik Beyen.

Der Handwerk-Talk mit Jochen Angerstein

von Kreishandwerkerschaft Helmstedt-Wolfsburg