Bürokratieabbau“
Köln, 28. Juli 2023 Immer wieder werden Entlastungen im Bürokratie-Dschungel versprochen, aber der große Durchbruch ist bisher nicht gelungen. Im April hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag mit konkreten Vorschlägen zum Abbau belastender Bürokratie in den Bundestag eingebracht. Der ZVDH hat sich die Vorschläge genauer angeschaut und im Folgenden kommentiert. Aufwand steigt von Jahr zu Jahr Eine Zahl vorab, die der Normenkontrollrat (NKR) im März 2023 veröffentlichte: Der Zeitaufwand und die Kosten, die neue Gesetze Jahr für Jahr verursachen, ist im Berichtszeitraum (Juli 2021 – Juli 2022) um rund 6,7 Milliarden Euro auf insgesamt rund 17,4 Milliarden Euro gestiegen und fällt damit deutlich höher aus als in den vergangenen Jahren. Dieser Anstieg ist mit 5,6 Milliarden Euro zu 90 Prozent auf die Erhöhung des Mindestlohns zurückzuführen. Selbst wenn man den Mindestlohn ausblende, dem ja auch ein ganz konkreter Nutzen gegenüberstehe, zeige sich ein negativer Trend beim Erfüllungsaufwand, so die NKR-Experten. Die CDU/CSU-Forderungen im Überblick Maßnahmen zum allgemeinen Bürokratieabbau a. Ausweitung der „One in, one out“-Regel zu einer „One in, two out“-Regel, die künftig auch den einmaligen Umstellungsaufwand berücksichtigt und keine Ausnahme bei der Anwendung macht. Auf europäischer Ebene sollte die Bürokratiebremse auch in Europa konsequenter angewendet werden, b. Einführen eines „Belastungs-TÜV“, der alle Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte durch Gesetze und andere Regelungen auf den Prüfstand stellt und entsprechend Abhilfe schafft. Konkret geht es darum, höhere Kosten, mehr Bürokratie, mehr Compliance (= Rechtstreue) und Risikomanagement oder Einschränkungen von Flexibilität in der jetzigen neuen Situation zu vermeiden. Auf europäischer Ebene müssen u.a. die Regulierung für nachhaltige Investitionen, die Regulierung von Lieferketten oder die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von einem Belastungs-TÜV erfasst werden. c. Einführung einer Bürokratiebremse bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesverwaltung, die vorsieht, dass für jeden neuen Beschäftigten eine gleichwertige Stelle an anderer Stelle gestrichen werden muss. Dies dient als Selbstverpflichtung für die Politik, nicht immer neue Aufgaben für die Verwaltung zu schaffen, ohne an anderer Stelle Bürokratie abzubauen. ZVDH-Position Den ersten beiden Punkten stimmt der ZVDH uneingeschränkt zu. Dachdeckerbetriebe mit im Schnitt 5,5 Mitarbeitenden schaffen es oft nicht, all die Gesetze und Regelungen zeitnah und rechtlich einwandfrei umzusetzen. „Das führt zu Unmut, Unsicherheit und Frust. Wir dürfen diejenigen, die gerade jetzt mit vollem Einsatz arbeiten, nicht noch mehr belasten. Viele Betriebe sind schon jetzt am Limit, jede neue Regelung kostet Zeit, Nerven und Geld. All dies sollte lieber in den Umbau der Energiewende investiert werden!“, macht ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx deutlich. „Punkt c) sehen wir allerdings kritisch, denn der Personalabbau in der Verwaltung hilft unserer Meinung nach nicht, eher im Gegenteil, wenn wir sehen, dass beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgrund von Personalmangel die Auftragsbearbeitung bis zu 6 Monaten dauern kann. Hier ist eine Aufstockung des Personals ohne verpflichtenden Abbau an anderer Stelle zielführender.“ In den Ausgaben 10.2023 und 11.2023 unserer Verbandszeitschrift DD/H Das Dachdecker-Handwerk werden weitere Vorschläge vorgestellt und kommentiert